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Beschlussvorschlag:Der Antrag des Westersteder Tenninsverein e.V. auf einen Zuschuss aus dem Sportstättenförderprogramm für die bauliche Sanierung des bestehenden Tennisclubhauses wird abgelehnt. Sachverhalt:Der Westersteder Tennisverein e.V. plant eine umfassende Sanierung des Clubhauses mit Kosten in Höhe von ca. 150.000 €.
Entsprechend der Richtlinien der Stadt Westerstede zur Förderung des Sports werden Zuschüsse für Aufwendungen aus Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Sportanlagen gewährt, wenn die sportfachliche Notwendigkeit nachgewiesen wird. Das Clubhaus dient dem gemeinschaftlichen Beisammensein der Sportler. Eine sportfachliche Notwendigkeit für den Tennissport wurde nicht nachgewiesen. Diese wird regelmäßig bei der eigentlichen Sportstätte sowie den Umkleiden und Duschen anerkannt. Für Gemeinschaftsräume wird diese Notwendigkeit grundsätzlich nicht gesehen.
Auch Nebenanlagen von Sportstätten können bezuschusst werden. Die Richtlinien wurden bisher jedoch so ausgelegt, dass hierüber eine Bezuschussung von Einrichtungsgegenständen erfolgt (z.B. Küche, Mobiliar für Gemeinschaftsräume). Für Nebenanlagen ist eine Förderung bis zur Höhe eines Sechstels der Gesamtaufwendungen möglich. Die Sanierung des Clubhauses geht weit über die mit den Richtlinien beabsichtigte Förderung von Nebenanlagen hinaus.
Da die Maßnahme entsprechend der städtischen Richtlinien nicht förderfähig ist, wird vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen und keinen Zuschuss zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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