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Vorlage - 22/1336  

 
 
Betreff: Finanzielle Unterstützung von Sportveranstaltungen im Rahmen der 900-Jahr-Feier
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Sport, Jugend und Kultur Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
07.11.2022 
Sitzung des Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der 900-Jahr-Feier werden im Jahr 2023 Sportveranstaltungen jeweils mit einem Zuschuss in Höhe von 20 % der Gesamtkosten gefördert, wobei die Höchstgrenze mit der Defizitabdeckung erreicht ist.

Ausstellungen werden mit 20 % der Gesamtkosten gefördert, wobei für die Gesamtkosten je Maßnahme ein Höchstbetrag von 1.500 € vorgesehen ist.

Die Förderungen werden gewährt, bis das Budget von 16.000 € verbraucht ist.

 


Sachverhalt:

2023 feiert Westerstede ihr 900-jähriges Jubiläum. Alle Sport- und Kulturvereine wurden aufgerufen, ein buntes Veranstaltungsprogramm für das Jubiläumsjahr zu gestalten.

 

r Kulturveranstaltungen gibt es Förderrichtlinien, um die Vereine bei der Ausrichtung von Kulturveranstaltungen zu unterstützen. Diese Richtlinien sind als Anlage beigefügt.

 

Anlässlich des Jubiläumsjahres ist geplant, eine abweichende, höhere Förderung in Höhe von 20 % der Gesamtkosten zu gewähren, wobei sich diese immer auf einen Defizitausgleich beschränkt. Außerdem ist eine Förderung von Kosten für Ausstellungen und die Beschilderung historischer Gebäude in Höhe von 20 % der Gesamtkosten vorgesehen, wobei für die Gesamtkosten je Maßnahme ein Höchstbetrag von 1.500 € vorgesehen ist. Als Förderbudget sind 16.000 € vorgesehen. Die Förderungen werden gewährt, bis das Budget von 16.000 € verbraucht ist. Der Kulturausschuss wird in seiner Sitzung am 22.11.2022 über diesen Vorschlag beraten.

 

Es wird vorgeschlagen, im Jubiläumsjahr 2023 auch für Sportvereine analog zu den Kulturvereinen Förderungen zu den vorgenannten Bedingungen zu gewähren, um die Vereine bei ihren Veranstaltungen zum Jubiläumsjahr zu unterstützen. Eine Beschilderung historischer Gebäude wird für die Sportvereine allerdings eher nicht in Betracht kommen und ist daher nicht in den Beschlussvorschlag übernommen. Das Förderbudget ist für die Sportvereine ebenfalls mit 16.000 € vorgesehen.

 

Es handelt sich hierbei um eine Regelung ausschließlich für das Jubiläumsjahr 2023. Ab 2024 sind diese Förderungen nicht mehr vorgesehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2023

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

-16.000

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-16.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

Die Haushaltsmittel sind für 2023 bereitzustellen.
 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 richtlinien_kulturfoerderung (78 KB)