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Vorlage - 22/1342  

 
 
Betreff: Haushalt 2023 - Produktbereich 365 Tageeinrichtungen für Kinder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
15.11.2022 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die dargestellten Mittelanmeldungen in den Haushalt 2023 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haus­halts­ausschusses vom 21.11.2022 über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2023 und unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 05.12.2022 über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen.


Sachverhalt:

Für das Amt für Bildung (Budget 220) waren für das Haushaltsjahr 2023 nach der Rahmen­vorgabe aus der Haushaltsplanung 2022 folgende Haushaltsmittel vorgesehen:

 

Erträge 2023

Aufwendungen 2023

Ergebnis 2023

Budget 220 Rahmenvorgabe

1.806.500,00

5.123.400,00

-3.316.900,00

Budget 220 Abschreibungen/Auflösungserträge

365.600,00

1.095.500,00

-729.900,00

Budget 220 Gesamtergebnis

2.172.100,00

6.218.900,00

-4.046.800,00

 

Innerhalb des Gesamtbudgets stehen in den Teilbudgets folgende Beträge zur Verfügung:

 

 

r den Teilbereich Kindertagesstätten verteilt sich die Summe aus der Rahmenvorgabe ohne Abschreibungen und Auflösungs­erträge wie folgt:

 

Hinweis: Für die Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Westerstede werden die Personal­aufwendungen sowie die Finanzhilfe des Landes im Teilbereich 125 und die Gebäudeunter­haltung im Teilbereich 325 abgebildet. Diese Aufwendungen sind daher nicht Bestandteil der Beratungen im Sozialausschuss.

 

Die Haushaltsplanung im Gesamtbudget 220 ist noch nicht abgeschlossen und erfolgt insbesondere vorbehaltlich der Beschlussfassung zu Vorlage Nr. 22/1348 „Maßnahmepaket zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten“ bei einer unveränderten Schließzeit.

 

Es ist absehbar, dass die für die Kindertagesstätten – Teilbudget 365 – im Folgenden genannten zusätzlich benötigten konsumtiven Mittel nicht innerhalb des Budgets aufge­fangen werden können. Die Beschlussfassung ist daher so formuliert, dass diese zusätzlich im Budget 220 bereitgestellt werden müssen.

 

Im Vergleich zur letztjährigen Haushaltsplanung sind folgende aktuelle Änderungen in den Planungen für das Haushaltsjahr 2023 zu berücksichtigen:

 

 

 

Anpassung des Stellenplans externe Träger

s. h. Beschlussfassung zu Vorlage Nr. 22/1348 „Maßnahmenpaket zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten“. Für die in der Folge sich ergebenden Änderungen im Stellenplan sind bei den Transferleistungen für die externen Träger insgesamt 250.000 € Mehraufwand einzuplanen.

 

Erhöhung der Transferleistungen an externe Träger

Erhöhung der Transferaufwendungen für Personalkosten aufgrund von Tarifanpassungen: 107.000 €

 

Sondermaßnahmen Kirche

Für Rückstände in der Gebäudeunterhaltung bei den kirchlichen Gebäuden wurden für den Kindergarten Ocholt, Blumenstraße 45.800 € (für zunächst 4 Jahre) und für den Kindergarten Halsbek 28.200 € zusätzlich ab dem Haushaltsjahr 2023 (für zunächst drei Jahre) einge­plant. Mehraufwand insgesamt: 74.000 €

 

Energiekosten für Kitas in externer Trägerschaft

Für steigende Energiekosten wurden für die Kitas in fremder Trägerschaft insgesamt zusätzlich 34.100 € eingeplant.

 

Hössennest

Erhöhung der Transferaufwendungen aufgrund von Tarifanpassungen: 11.100 €

 

Kiga Gießelhorst

Für die geplante Schaffung einer zusätzlichen 10-er Gruppe im Obergeschoss des Kindergartens Gießelhorst wurden vorsorglich insgesamt 5.500 € Mehraufwand für Einrichtung und Ausgabenbudget eingeplant.

 

Kita Jahnallee

Durch die Umwandlung einer Krippengruppe von einer Ganztagsgruppe in eine Halbtags­gruppe ohne Mittagsverpflegung fallen insgesamt 32.000 € an Mindereinnahmen durch Elternbeiträge an.

 

Krippe Am Schützenbusch

Durch Auslaufen der Einzelintegrationsmaßnahme und somit Wegfall der Eingliederungshilfe kommt es zu Mindererträgen in Höhe von 19.500 €.

 

Elternbeiträge

Für die vom Rat der Stadt Westerstede am 12.07.2022 beschlossene Senkung der Elternbeiträge um 10 % wurden insgesamt 54.600 € an Mindereinnahmen eingeplant.

 

 

Insgesamt ergeben sich im Vergleich zu den Planungen aus dem Vorjahr aus den vor­genannten Gründen Mindererträge in Höhe von 137.500 und Mehraufwendungen in Höhe von 450.300, sodass insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von 587.800 einzuplanen sind.

 

 

 

 

 

 

r die einzelnen Produktkonten ergibt sich für das Haushaltsjahr 2023 nunmehr folgende Haushaltsplanung:

Anmerkung zum Bereich Energiekosten: 

In dieser Übersicht sind die zu erwartenden Preissteigerungen für Strom und Gas bei den Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Westerstede noch nicht berücksichtigt. Hier kann die aktuell stark ansteigende Preisentwicklung zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Die Kämmerei wird vor der abschließenden Sitzung des Haushaltsausschusses noch entsprechende Anpassungen im Budget vor­nehmen.

 

Hinsichtlich der Investitionsplanung sind derzeit im priorisierten Investitionsprogramm im Finanzplan für das Jahr 2023 keine Mittel eingeplant und auch keine Maßnahmen vorge­sehen. Für diese Planung ergibt sich keine Änderung.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2023

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

    -137.500 €

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 -450.300 €

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

  -587.800 €

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

Ja

Nein

Die Mehraufwendungen in Höhe von 587.800 € können nicht anderweitig aus dem für das Jahr 2023 festgelegten Budget 220 ausgeglichen werden.

Anlage/n:

Anlage/n: