Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Über den Antrag auf Kitaneubau ist zu entscheiden. Alternativ wird der anliegende Kindertagesstättenbetriebsvertrag abgeschlossen und das Gebäudemanagement übernommen. Sachverhalt:Mit beiliegendem Schreiben beantragt die CDU-Stadtratsfraktion die Verwaltung zu beauftragen, den zeitnahen Neubau einer Kindertagesstätte in Ocholt durch ein Investorenmodell vorzubereiten.
Hintergrund des Antrages ist ein nicht unerheblicher Sanierungsstau in der sich im Eigentum und Trägerschaft der ev.-lutherischen Kirchengemeinde befindlichen Kindertagesstätte Ocholt, Blumenstraße. Zur Lösung des Problems wurde letztlich vorgeschlagen, dass die städtische Gebäudebewirtschaftung künftig für das Gebäude und die baulichen Anlagen der Kindertagesstätte Ocholt, Blumenstraße, die Umbau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen analog der städtischen Einrichtungen übernimmt. Die Modalitäten hierfür wurden mit dem Vertragspartner, der ev.-luth. Kirchengemeinde Westerstede, verhandelt und in dem bestehenden Kindertagesstättenbetriebsvertrag eingearbeitet.
Für die Rückstände in der Gebäudeunterhaltung wurde seitens der städtischen Gebäudebewirtschaftung zusätzlich zu den für die Dachsanierung bereits eingeplanten Mitteln ein jährlicher Betrag von 45.800 € zunächst für die nächsten 4 Jahre kalkuliert. Haushaltmittel wären im Budget 220 ab 2023 entsprechend einzuplanen (Beschlussvorlage Nr. 22/1342).
Den mit der Westersteder Kirchengemeinde entwickelten Änderungen des Betriebsvertrages wurde mittlerweile vorbehaltlich der Zustimmung durch den Oberkirchenrat im Stadtrat mehrheitlich zugestimmt. Vorbehalte, dass ein Neubau eine wirtschaftlichere Lösung darstelle, fanden in dem Zusammenhang keine Stimmenmehrheit.
Der vom Rat bereits verabschiedete geänderte Betriebsvertrag bedarf allerdings kirchenrechtlich der Genehmigung des Oberkirchenrates.
Die auf dem ersten Blick sehr umfangreich scheinenden Ergänzungswünsche der Kirchenaufsicht wurden in einem persönlichen Gespräch intensiv verhandelt. Da die Form des ursprünglich lediglich als Zustimmung titulierten Einvernehmens beider Vertragsparteien kirchenrechtlich ab einer Summe von 25.000 € als formelle Genehmigung und nicht mehr als formlose Zustimmung erfolgen muss, waren z.B. ausführlichere Regelungen notwendig, die im Prinzip den ursprünglichen Regelungsabsichten entsprechen. Auch andere Klarstellungen der möglichen Kündigungsgründe sowie die verbale Trennung der Kündigung der Trägerschaft von der Trennung des Nutzungsrechtes haben zu umfangreicheren Passagen zur Ergänzung des Vertragsentwurfes geführt. Am Ende ist eine größere Eindeutigkeit der Regelungen ohne Änderung der Regelungsabsichten entstanden.
Erfreulich ist die Begründung eines Erstattungsanspruches bei einvernehmlicher Beendigung des Nutzungsrechtes und vor allem aber das klare Bekenntnis der ev.-luth. Kirche zur Fortsetzung der Trägerschaft. Der Änderung des Kindertagesstättenbetriebsvertrages mit der Übernahme des Gebäudemanagements durch die Stadt wird von Seiten des Oberkirchenrates zugestimmt.
Im Detail werden alle Änderungen des Oberkirchenrates zu dem in der letzten Ratssitzung zur Entscheidung vorgelegten Vertragsentwurf verwaltungsseitig erläutert.
Als Alternative zur Übernahme des Gebäudemanagements wird von der CDU-Fraktion die Erstellung einer neuen Kita in Ocholt mit Hilfe eines externen Investors beantragt.
Mit der Problematik einer sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) hatte sich der Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt bereits in seiner Sitzung am 24.09.2019 befasst. Hier wurden die Vor- und Nachteile wie folgt erörtert:
Vorteile: • Entlastung des Investitionshaushaltes • Nutzung der Finanzpotentiale im privaten Bereich • Verteilung von Planungs-, Finanzierungs- und Betriebsrisiken auf mehrere Schultern • Nutzung des Know-Hows privater Anbieter • Beschleunigung von Planungs- und Realisierungsprozessen • Kommune schafft „fremdes“ Vermögen – Nutzen der eingesetzten Mittel ist zeitlich begrenzt Konzentration auf die Kernaufgaben der Kommune = outputorientiertes Handeln – das Ziel steht im Vordergrund: in diesem Fall die Bereitstellung von Kitaplätzen und nicht der Bau einer Immobilie, der nur „Mittel zum Zweck“ wäre.
Nachteile:
Miet- oder Nutzungsentgelten
warten, da über die Zahlung der Miet- oder Nutzungsentgelte auch eine entsprechende Rendite für den Investor zu finanzieren ist.
Um die vorteilhafteste und wirtschaftlichste Beschaffungsvariante in einem objektiven und transparenten Verfahren zu ermitteln, müsste bei der Entscheidung für ein ÖPP-Modell eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Diese erfordert umfangreiche Fachkenntnisse, soll sie im Zweifel rechtlichen Bestand haben und die Realisierung der Maßnahme nicht zeitlich verzögern. Zu beachten wäre bei der zu erwartenden Auftragssumme für eine 5-gruppige Einrichtung zudem das europaweite Vergaberecht. Eine Prüfung der rechtlichen sowie wirtschaftlichen Aspekte durch einen externen Sachverständigen wird daher und nicht zuletzt aufgrund des Zeitfaktors empfohlen. Zusätzliche Planungskosten müssten eingeplant werden. Diese würden jedoch zunächst kompensiert, wenn die eingeplanten umfänglichen Sanierungsmaßnahmen als entbehrlich angesehen werden. Darüber hinaus müsste ein Vergabebüro mit der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens beauftragt werden. Der bestehende Betriebsvertrag könnte zwar mit einer Frist von 2 Jahren zum Kindergartenjahrende gekündigt werden. Da eine Realisierung eines Neuvorhabens einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wäre zu entscheiden, wie mit dem Sanierungsstau zwischenzeitlich umzugehen ist.
Die Erfahrung aus anderen europaweiten Ausschreibungsverfahren hat gezeigt, dass bis zur Aufnahme der reinen Kita-Planung durch einen Investor ein bis zwei Jahre gerechnet werden müssen, wobei die Wirtschaftlichkeitsberechnung sicher in diesem Zeitraum liegen würde.
Vor dem Hintergrund, dass die vom Oberkirchenrat überarbeitete Fassung des Kindertagesstättenbetriebsvertrages auch Erstattungsrechte bei einem einvernehmlichen Ende des Nutzungsrechtes für das jetzige Kitagebäude vorsieht, sollte der nunmehr ausgearbeitete Betriebsvertrag auch abgeschlossen werden, um keine weitere Verzögerung bei der Sanierung zu erhalten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag der CDU-Stadtratsfraktion
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||