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Vorlage - 22/1356  

 
 
Betreff: 14. Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung zum 01.01.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
21.11.2022 
Sitzung des Haushaltsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
20.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die anliegende 14. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen.


Sachverhalt:

In den Jahren 2013 – 2015 betrug die Abwassergebühr 2,80 € pro Kubikmeter Abwasser. Ab dem Jahr 2016 betrug die Abwassergebühr nur noch 2,70 € und seit 2019 2,65 € pro Kubikmeter. Die geringen Abwassergebühren konnten aufgrund einer Überschussrücklage aus Abwassergebühren über diesen langen Zeitraum gehalten werden.

Die Abrechnung für die zentrale Abwasserbeseitigung für das Jahr 2022 liegt noch nicht vor. Absehbar ist es jedoch, dass die Rücklagen spätestens mit Abschluss des Jahres 2022 vollständig verbraucht sind. Dies führt dazu, dass sämtliche Kosten im Gebührenhaushalt, Zentrale Abwasserbeseitigung, durch eingehende Abwassergebühren gedeckt werden müssen. Die Abwassermenge ist in den vergangenen Jahren trotz hinzugekommener Bebauung konstant geblieben und eher rückläufig. Eine reduzierte Abwassermenge führt selbst bei gleichbleibenden Preisen zu einer Erhöhung des Kubikmeterpreises.

Die Hauptkosten für die Abwasserbeseitigung stellt die vertraglich vereinbarte Summe mit dem Betreiber der Abwasserbeseitigungsanlage dar. Diese Kosten basieren auf dem 1993 geschlossenen Abwasserbeseitigungsvertrag und sind abhängig von der Abwassermenge, den indizierten Betriebskosten sowie den Kosten für die Sondermaßnahmen. Sondermaßnahmen sind die Entsorgungskosten für den Klärschlamm. Die Klärschlammentsorgungskosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen, da eine landwirtschaftliche Aufbringung nicht mehr möglich ist und daher fast ausschließlich auf eine Verbrennung umgestellt werden musste. Ein weiterer Grund sind die stark angestiegenen Stromkosten.

Ein weiterer Kostenfaktor sind die Personalkosten in der städtischen Verwaltung, die aufgrund von Tarifsteigerungen sowohl die direkten Personalkosten als auch die Personalgemeinkosten erhöhen und bereits erhöht haben.

Da ein Gebührenhaushalt ausgeglichen sein soll ist eine Gebührenanpassung vorzunehmen.

Die beigefügte Kalkulation für das Jahr 2023 ergibt eine Gebührenerhöhung um 25 Cent pro Kubikmeter. Somit wäre die Abwassergebühr ab 2023 mit 2,90 € pro Kubikmeter Abwasser festzusetzen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation (203 KB)      
Anlage 2 2 14. Satzungsänderung (310 KB)