Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die über- / außerplanmäßige Ausgabe für den Katastrophenschutz in Höhe von 273.380 € wird gem. § 117 NKomVG wird genehmigt. Sachverhalt:Aufgrund der weltwirtschaftlichen Lage und des fortlaufenden Ukrainekrieges steigt die Wahrscheinlichkeit eines flächendeckenden Stromausfalles (Blackout). Aber auch die flächendeckende Gasversorgung ist bekanntermaßen gerade im Hinblick auf den Winter 2023/2024 aktuell als nicht ganz sicher zu beurteilen. Die Stadt Westerstede ist untere Gefahrenabwehrbehörde. Bevor überhaupt ein Katastrophenfall ausgerufen wird, muss die Stadt Westerstede daher die grundsätzlichen Vorbereitungen zum Schutze der Bevölkerung treffen und dafür Sorge tragen, dass die erforderlichen und notwendigen Verwaltungsaufgaben im Falle eines Strom- oder Gasausfalles fortgeführt werden können. Um die Pflichtaufgabe der Feuerwehren auch im Falle eines Strom- oder Gasausfalles weiterhin ausüben zu können, müssen die Gerätehäuser autark betrieben werden, natürlich unter den gegebenen Einschränkungen. Auf mehreren Treffen der kreisangehörigen Gemeinden mit der Katastrophenschutzbehörde wurde bereits die Einrichtung von Wärmestuben und Leuchttürmen erörtert. Jede Gemeinde musste letztendlich die Aufgabe übernehmen, in ihrem Gemeindegebiet entsprechende Einrichtungen zu schaffen. Eine Wärmestube ist eine Räumlichkeit, in dem eine kleine Personengruppe über einen kleineren Zeitraum sich aufwärmen und ggfls. mit einem warmen Getränk versorgt werden kann. Als Leuchtturm werden Orte bezeichnet, an denen die Bürger Hilfe rufen und Informationen erhalten können, da auch das Mobilfunk- und Festnetz nach einigen Stunden ausfallen kann/wird. Da die Feuerwehrgerätehäuser sowieso autark funktionieren müssen und diese im Stadtgebiet gut verteilt sind, sollte man diese als Leuchttürme/Wärmestuben einrichten. Für den Stadtkern wird eine weitere Unterbringungsmöglichkeit geschaffen. Hierfür werden derzeit die Räumlichkeiten der Hössen, aber auch des Forums auf ihre Eignung hin überprüft. Entgegen des Artikels in der NWZ hat bisher noch keine Gemeinde die Planungen und Beschaffungen abgeschlossen. Auch darf den Bürgern nicht suggeriert werden, dass die Gefahrenabwehrbehörden für alles Vorsorge treffen können. In diesen Wärmestuben kann nur ein kleiner Teil der Bevölkerung versorgt werden. Auch die Nahrungsversorgung für die gesamte Bevölkerung kann hierüber nicht sichergestellt werden. Im Vordergrund muss die Hilfe zur Selbsthilfe stehen. Hierfür wird derzeit von allen Gemeinden ein Flyer zur Bevölkerungsinformation erarbeitet. Neben der notwendigen Bevorratung für rund 2 Wochen sind auch die Verhaltensweisen aufgeführt. Neben der Möglichkeit des autarken Betriebs der Feuerwehrgerätehäuser (Einspeisepunkte, Generatoren), den verschiedenen Heizmöglichkeiten je nach Art des Hauses müssen aber auch Lebensmittel (Getränke, Suppen, Tee…) eingelagert werden. Die Zubereitung der Lebensmittel muss einfach und möglichst mit wenig Stromeinsatz ermöglicht werden. Auch die Kommunikation wird derzeit überprüft, da das Digitalfunknetz wohl nach einigen Stunden ausfällt. Im Direktmodus können diese Funkgeräte jedoch nur einige 100 Meter überbrücken. Hier werden derzeit verschiedene Möglichkeiten erörtert und geprüft. Weiterhin wird nunmehr das Sirenenkonzept vom Landkreis beauftragt. Da dieses auch für die Feuerwehrsirenenstandorte interessant ist, werden die Kosten von allen Kommunen getragen. Die hierfür erforderlichen Mittel sind der Anlage zu entnehmen. Da diese Entwicklung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2022 im Herbst 2021 nicht prognostiziert werden konnte, sind im Produkt 12810 (Katastrophenschutz) keine Mittel eingeplant. Im Frühjahr wurden vom Land Förderprogramme für den Bereich Katastrophenschutz angekündigt. Aufgrund der Hinweise des Städte- und Gemeindebundes musste man im Sommer wöchentlich von einer Unterzeichnung des Programms und damit einer finanziellen Förderung ausgehen. Bekanntermaßen werden bereits beauftragte Maßnahmen wegen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns nicht gefördert, deshalb wurde zunächst abgewartet. Letztendlich wurden die Fördermittel jedoch nicht an die Kommunen ausgeschüttet und die Förderprogramme entgegen der ursprünglichen Aussagen nicht für die Bedarfe der Kommunen aufgestellt. Die Gelder sind voraussichtlich in Landesmaßnahmen, insbesondere in die Kreisfeuerwehrbereitschaft u.ä. geflossen. Nunmehr ist jede Stadt oder Gemeinde aufgefordert, sich mit eigenen Mitteln auf die Worse-Case-Szenarien vorzubereiten. Für 2023 wurden bereits Mittel eingeplant, sie dienen jedoch als Reserve und können die notwendigen Mittel nicht decken. Als erste große Maßnahme wird in den kommenden Tagen das Vergabeverfahren für die notwendigen Stromerzeuger begonnen, da diese derzeit eine Lieferzeit von über 8 Monaten aufweisen. Aufgrund des Zeitraums des Verfahrens und der zeitlichen Gremienabfolge wird die Vergabe voraussichtlich im Umlaufverfahren beschlossen, nachdem die Mittel überplanmäßig bereitgestellt wurden. Sachlich und zeitlich ist die Umsetzung aufgrund der aktuellen Lage unabdingbar und Deckungsmittel stehen aufgrund von Mehrerträgen bei den Gemeindeanteilen an der Umsatzsteuer zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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