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Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Planungsrahmenbedingungen mit dem Landkreis Ammerland zu klären und eine Ortsbesichtigung für die Mitglieder des Bauausschusses zu organisieren.
Sachverhalt:
Mit anliegendem Schreiben vom 18.01.2023 beantragt Herr Jens Geveke als Betreiber der Biogasanlage Ihausen, Am Kanal, die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt „Stroh im Tank“.
Herr Geveke betreibt seit dem Jahr 2005 die planungsrechtlich privilegierte Biogasanlage. Die Abwärme wird in ein Wärmenetz eingespeist. Nunmehr soll diese Anlage dahingehend umstrukturiert werden, dass anstatt einer direkten Verstromung des Biogases, die Aufbereitung als Biomethan und die Weiterverarbeitung als CNG (Compressed Natural Gas oder Erdgas), das wiederrum als Treibstoff genutzt werden kann, vorgenommen werden kann. Das Wärmenetz kann weiterhin bestehen.
Die neue Anlage soll als Gemeinschaftsanlage betrieben werden, an der sich ca. 40 Landwirte aus der Region beteiligen. Als Substrate werden ausschließlich die von den Landwirten erzeugten Wirtschaftsdünger (Festmist, Futterreste, Feststoffe aus Rinder-Gülle, o.ä.) eingesetzt. Der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen (u.a. Mais), wie es sonst in der Biogaserzeugung üblich ist, ist nicht vorgesehen.
Aufgrund der Umstrukturierung wäre die Anlage nicht mehr von der Privilegierung nach § 35 BauGB erfasst und eine entsprechende Bauleitplanung wäre zur Umsetzung erforderlich. In diesem Bauleitplanverfahren wären u.a. die Themen der verkehrlichen Erschließung, des zusätzlich erzeugten Straßenverkehrs (An- und Abfahrten) und das Thema Gerüche näher zu behandeln.
Nach Auffassung der Verwaltung verringert das Projekt den landwirtschaftlichen Flächendruck, da die eingesetzten Substrate nicht direkt für die Biogasanlage hergestellt werden sondern als Nebenprodukt anfallen. Die Gärreste können von den Landwirten als optimierte Düngemittel wieder eingesetzt werden. Der erzeugte Kreislauf ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll.
Herr Geveke wird in der Bauausschusssitzung das Projekt näher vorstellen.
Nach Ansicht der Verwaltung sollte der Antrag zunächst zur Kenntnis genommen und den Fraktionen zur näheren Beratung bis zum nächsten Bauausschuss (18. April 2023) gegeben werden; ein Ortstermin, wie in dem Antrag formuliert, bietet sich hier ebenfalls an. Der Landkreis Ammerland sollte bis dahin zur Klärung der Rahmenbedingungen informell beteiligt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag
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