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Beschlussvorschlag:Der Ausbau der Haltestellen wird gemäß den Vorgaben der ÖPNV-Förderung umgesetzt, sofern die Fördermittel vom Zweckverband Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen (ZVBN) bewilligt werden. Im Haushalt 2024 sind für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 11.600,- Euro als Eigenanteil einzuplanen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2024.
Die Lichtsignalanlage in der Grünen Straße wird mit einer Summe von 40.000,- € ins nächste Haushaltsjahr 2024 vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant.
Sachverhalt:In der letzten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Bushaltestelle „Altenheim“ barrierefrei ausbauen zu lassen. Hierzu sollte ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt werden, da die Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe einer Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) liegt. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich Kontakt mit einem Ingenieurbüro aufgenommen und über mögliche Ausführungen der Bushaltestelle als auch über die Herstellung einer neuen Lichtsignalanlage gesprochen. Die Bushaltestelle „Altenheim“ soll in Richtung Kuhlenstraße versetzt und beidseitig als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebaut werden. Dabei wurde festgestellt, dass die nördliche Bushaltestelle wenig Aufstellfläche aufgrund des beengten Gehwegs (1,20m Breite = erforderlich mind. 2,50m Breite wegen der Förderung) aufweist, weswegen Grunderwerb getätigt werden muss. Alternativ besteht aus Sicht des Ingenieurbüros noch die Möglichkeit, die Fahrbahn auf der Grünen Straße einzuengen, um dort eine Fahrbahnrandhaltestelle herzustellen. Abschließende Entscheidungen sind diesbezüglich jedoch noch nicht getroffen worden. Die Lichtsignalanlage soll ebenfalls barrierefrei ausgebaut werden (vergleichbar Ampel Gaststraße/Bahnhofstraße) und mit taktilen Leitelementen mit der Bushaltestelle verknüpft werden. Förderanträge zum barrierefreien Ausbau einer Fußgängerampel gibt es nach Kenntnisstand der Verwaltung nicht. Es müssten dementsprechend Gelder für die Lichtsignalanlage sowie den Eigenanteil der Bushaltestelle für das nächste Jahr eingeplant und vom Haushaltsausschuss beschlossen werden. Unter Einbindung aller Bauleistungen (Wartehalle, Fahrradständer, Taktiles Leitsystem, usw.) belaufen sich die Baukosten für beide Haltestellen nach ersten Kostenschätzungen auf ca. 65.000 Euro und die Planungskosten auf ca. 9.000 €. Die Förderung beträgt insgesamt 87,5 % der zuwendungsfähigen Baukosten, folglich rd. 56.800,-€. Somit würde der Eigenanteil für die Baukosten rd. 8.200 € betragen. Für die Planung soll zusätzlich eine Förderung von ca. 5.600 € bei der LNVG gestellt werden. Der Eigenanteil wäre demnach 8.200 € Baukostenanteil zuzüglich des Eigenanteils für die Planungskosten in Höhe von 3.400 € somit insgesamt rd. 11.600 €. Für die Erneuerung der Fußgängerampel mit Herstellung einer behindertengerechten Pflasterung werden die Baukosten auf rd. 35.000,- € geschätzt. Die Planungskosten werden mit ca. 5.000,- € veranschlagt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Lageplan BH Altenheim + Ampel Fotodokument BH Altenheim Fotodokument Ampel
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