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Beschlussvorschlag:Dem Ammerländer Reitclub von 06 e.V. wird für den Bau einer Umrandung für den neuen Rasen-Reitplatz ein Zuschuss im Rahmen der Drittelförderung des Sportstättenprogramms in Höhe von höchstens 3.558,00 € bewilligt. Sachverhalt:Die geplante Maßnahme sowie die sportfachliche Notwendigkeit sind detailliert im Antragsschreiben formuliert. Der Förderbetrag in Höhe von 3.558,00 € entspricht der Drittelförderung des Sportstättenförderprogramms. Im Gegensatz zur beantragten 1/6 Förderung schlägt die Verwaltung eine 1/3 vor, da eine Umrandung ein fester Bestandteil der „Sportstätte“ Außenreitplatz, wie z.B. eine Umrandung/Barriere bei einem Kunstrasenplatz, ist.
Altförderungen liegen zur Anrechnung nicht vor und wirken sich daher nicht auf die beantragte Fördersumme aus. Es wird vorgeschlagen, die Förderung in Höhe von 3.558,00 € zu bewilligen.
Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn der Maßnahme wurde dem Verein bereits mit Schreiben vom 20. Januar 2023 erteilt. Hieraus kann allerdings kein Anspruch auf eine Förderung hergeleitet und dadurch eventuell auftretende Finanzierungslücken müssten ggfs. anderweitig geschlossen werden. Der Ammerländer Reitclub von 06 e.V. ist vorsteuerabzugsberechtigt.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag vom Ammerländer Reitclub von 06 e.V.
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