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Beschlussvorschlag:Dem Westersteder Schützenverein e.V. wird für die Sanierung der Heizungsanlage im Schützenhaus Westerstede ein Zuschuss im Rahmen der Drittelförderung des Sportstättenprogramms in Höhe von höchstens 3.452,00 € bewilligt. Sachverhalt:
Die geplante Maßnahme sowie die sportfachliche Notwendigkeit sind detailliert im Antragsschreiben formuliert. Der Förderbetrag in Höhe von 3.452,00 € entspricht der Drittelförderung des Sportstättenförderprogramms. Da die Luftgewehr- und Kleinkaliberstände, der Waffen- und Geräteraum sowie der Auswertungsraum, die von der neuen Heizungsanlage versorgt werden, als Sportstätte gewertet werden, schlägt die Verwaltung im Gegensatz zur beantragten 1/6 Förderung eine 1/3 Förderung vor.
Altförderungen liegen zur Anrechnung nicht vor und wirken sich daher nicht auf die beantragte Fördersumme aus. Es wird vorgeschlagen, die Förderung in Höhe von 3.452,00 € zu bewilligen. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn der Maßnahme wurde dem Verein bereits mit Schreiben vom 14. Dezember 2022 erteilt. Hieraus kann allerdings kein Anspruch auf eine Förderung hergeleitet und dadurch eventuell auftretende Finanzierungslücken müssten ggfs. anderweitig geschlossen werden. Der Schützenverein Westerstede e.V. ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
Antrag vom Westersteder Schützenverein e.V.
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