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Beschlussvorschlag:Die 139. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan Nr. 130 – Biomethananlage Ihausen – werden gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Sachverhalt:Der anliegende Antrag wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 06.02.2023 beraten. Vorher wurde dem Antragsteller die Möglichkeit gegeben, das Projekt anhand einer PowerPoint-Präsentation in der Ausschusssitzung vorzustellen. Der Antrag sowie die Präsentation sind als Anlagen beigefügt.
Im Ergebnis wurde der Antrag zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Planungsrahmenbedingungen mit dem Landkreis Ammerland zu klären und eine Ortsbesichtigung für die Mitglieder des Bauausschusses zu organisieren. Weiterhin sollen erste fachliche Stellungnahmen als Entscheidungsgrundlage, insbesondere zu den Gerüchen und dem Verkehr, eingeholt werden. Auf den Beschlussauszug, Anlage 3, bzw. auf die Ursprungsvorlage Nr. 23/1388 wird verwiesen.
Die Verwaltung hat im Nachgang der Sitzung Kontakt mit dem Landkreis Ammerland, insbesondere mit der Untere Straßenverkehrsbehörde, als zuständige Behörde für die Kreisstraße Augustfehner Straße – K114 – aufgenommen. Unter Mitteilung der bisherig bekannten Verkehrszahlen wird von dort aus keine Verschärfung der Verkehrssituation gesehen und insofern auch keine Abbiegespur zur Erschließung gefordert.
Des Weiteren hat der Vorhabenträger eine erste Einschätzung über die auftretenden Gerüche von der Landwirtschaftskammer erstellen lassen, die als Anlage 4 beigefügt ist. Im Ergebnis werden die Geruchsimmissionen der geplanten Anlage von der Landwirtschaftskammer als irrelevant gemäß der Vorschrift „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)“ eingestuft. Weiterhin hat die Kammer empfohlen, eine endgültige Geruchsbeurteilung in Auftrag zu geben, sobald die Planung der Anlage abgeschlossen ist.
Zur weiteren Information wird am 11.04.2023, 16:30 Uhr, für die Ausschussmitglieder eine Ortsbesichtigung stattfinden.
Je nach Beratungsstand wird vorgeschlagen, den Beschluss für die Aufstellung der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Mit dem Vorhabenträger wird eine Vereinbarung über die Kostenträgerschaft geschlossen.
Anlage/n:1. Antrag vom 19.01.2023 2. Präsentation Bauausschuss vom 06.02.2023 3. Beschlussauszug Bauausschuss vom 06.02.2023 4. Einschätzung Landwirtschaftskammer
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