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Beschlussvorschlag:Die 140. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan Nr. 131 – Ocholt, Ammerländer Wasseracht – werden gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Mit anliegendem Schreiben beantragt die Ammerländer Wasseracht die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuerrichtung eines Bauhofes für die Ammerländer Wasseracht in Ocholt. Zur Vorhabenbeschreibung sowie den Ergebnissen einer ersten planungsrechtlichen Beurteilung der Planung, wird auf die Ausführungen im Antrag verwiesen; siehe Anlage.
Das Planungsbüro UNR – Büro für Raumplanung GmbH -, Cloppenburg, wurde gebeten, die Planungsrahmenbedingungen zu klären und die Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes zu entwickeln, die in der Sitzung des Bauausschusses präsentiert werden.
Der Vorhabenträger hat bereits eine immissionsschutzfachliche Untersuchung in Auftrag gegeben. Die ersten Ergebnisse können voraussichtlich ebenfalls in die Sitzung des Bauausschusses dargestellt werden.
Es wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Verwaltung schlägt ebenfalls vor, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Ziele der Planung zu informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechend dem Antrag werden die Planungskosten vom Vorhabenträger übernommen.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Antrag der Ammerländer Wasseracht vom 18.04.2023 inkl. der Vorhabenbeschreibung und erster planungsrechtlichen Beurteilung des Vorhabens
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