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Vorlage - 23/1481-01  

 
 
Betreff: 140. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 131- Ocholt, Ammerländer Wasseracht, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Erweiterung des Geltungsbereiches - Beschluss über die Beteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
23/1481
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
Bauausschuss Vorberatung
30.09.2024 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung wird entsprechend der Beschlussvorlage erweitert.

Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

Ferner wird den Entwürfen der 140. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 131- Ocholt, Ammerländer Wasseracht, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).


Sachverhalt:

r das oben genannten Bauleitplanverfahren wird vom 09.09.2024 bis einschließlich 24.09.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Unterlagen können im Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht. Des Weiteren wurde die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus gegeben. Darüber hinaus wird am 19.09.2024 eine Informationsveranstaltung im Schuljugendheim Ocholt, Schulstraße 3, ab 18:30 Uhr stattfinden.

 

Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden.

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird das Planungsbüro UNR, Cloppenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellen, die kurzfristig nach Fristende nachgereicht wird.

Die Vorlage wird entsprechend ergänzt. Ebenfalls wird der Vorlage das Protokoll der Informationsveranstaltung angefügt.

 

Des Weiteren fand ein Abstimmungsgespräch mit der Freiwilligen Feuerwehr Ocholt-Howiek statt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Freiwilligen Feuerwehr ein Freiraum für die eigene Entwicklung eingeräumt und der Geltungsbereich der vorliegenden Planung entsprechend erweitert werden sollte. Der Vermerk des Abstimmungsgespräches ist als Anlage beigefügt.

 

Ergänzung 26.09.2024

Die Informationsveranstaltung zum Bauleitplanverfahren fand am 19.09.2024 statt. Insgesamt nahmen rd. 30 Bürgerinnen und Bürger bei der Veranstaltung teil; das Protokoll ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Ammerland wird das Lärmschutzgutachten um Ausführungen in Bezug auf den Verkehrslärm sowie um die Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-2:2018-01 unter Berücksichtigung auch von gewerblichen Lärmeinflüssen ergänzt. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass sich nordwestlich des Plangebietes ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung befindet, sodass die Unterlagen um Aussage darüber ergänzt werden, ob im Plangebiet die Immissionswerte der TA-Luft 2021 für Geruchsimmissionen eingehalten werden können. Beide Ergänzungen wurden bereits in Auftrag gegeben.

 

Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger sind insgesamt neun Stellungnahmen eingegangenen. Vielfach wurde die Standortwahl sowie die Themen Lärm und zusätzlicher Straßenverkehr angesprochen; es wird auf die entsprechende Tabelle über die Verfahrens- und Abwägungsvorschläge verwiesen. In der Sitzung des Bauausschusses wird hierüber auch näher ausgeführt.

 

Aufgrund der erforderlichen Ergänzungen wird die Beschlussfassung über das Verfahren nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB im Verwaltungsausschuss erst nach Erstellung der entsprechenden Unterlagen stattfinden können.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.


Anlage/n:

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen (nachgereicht 26.09.2024)

Abstimmungsvermerk Freiwillige Feuerwehr Ocholt-Howiek

Protokoll der Informationsveranstaltung 19.09.2024 (nachgereicht 26.09.2024)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vermerk Freiwillige Feuerwehr (160 KB)      
Anlage 2 2 240919_Bürgerbeteiligung_Protokoll_ aktualisiert (222 KB)      
Anlage 3 3 Abwägung Bebbauungsplan_Bebauungsplan Nr.131_anonymisiert (834 KB)      
Anlage 5 5 Abwägung Flächennutzungsplan_frühzeitig_240924 (245 KB)      
Stammbaum:
23/1481   Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Neuerrichtung eines Bauhofs für die Ammerländer Wasseracht - Aufstellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
23/1481-01   140. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 131- Ocholt, Ammerländer Wasseracht, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Erweiterung des Geltungsbereiches - Beschluss über die Beteiligung   Bauamt   Beschlussvorlage