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Beschlussvorschlag:An dem Ratsbeschluss vom 12.07.2022 wird festgehalten. Die monatlichen Gebühren für das Betreuungsjahr 2023/24 bleiben unverändert. Eine Evaluation der tatsächlichen wirtschaftlichen Lebensumstände der Familieneinkommen und der Bewirtschaftungskosten der Kindertagesstätten erfolgt zum Kindergartenjahr 2024/25. Sachverhalt:Mit beiliegendem Schreiben beantragen die CDU- und die FWG-Stadtratsfraktionen, die Kita-Gebühren ab 01.08.2023 in etwa auf das Niveau vom Kindergartenjahr 2019/2020 abzusenken.
Ähnliche Anträge wurden bereits für das Kindergartenjahr 2022/23 eingereicht. Hier wurde jedoch nach vorhergehender Beratung im Sozialausschuss am 12.07.2022 durch den Stadtrat beschlossen, die in den Anlagen 3 und 4 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung der Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen festgelegten monatlichen Gebühren für das Betreuungsjahr 2022/23 und 2023/24 in jeder Einkommensstufe um jeweils 10 % zu senken.
Eine Aufstellung über die Höhe der derzeitigen Gebühren ist als Anlage beigefügt. Auf die seinerzeitigen Beratungen und die Beschlussfassung (Beschlussvorlage 22/1219) wird verwiesen.
Seit dem Vorjahr hat sich die Argumentationsgrundlage nicht verändert. Der Zuschussbedarf der Stadt beläuft sich allein für die Kinderkrippen im Haushaltsjahr 2023 auf rd. 1.612.000 €. Aufgrund der Tariferhöhungen ist davon auszugehen, dass sich dieser für 2024 noch einmal deutlich erhöhen wird. Eine Gebührensenkung würde diesen Zuschussbedarf noch weiter ansteigen lassen.
Nach dem Vorjahresbeschluss ist eine Evaluation der tatsächlichen wirtschaftlichen Lebensumstände der Familieneinkommen und der Bewirtschaftungskosten der Kindertagesstätten im nächsten Jahr vorgesehen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, an der im Vorjahr getroffenen Entscheidung festzuhalten. Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:- Antrag der CDU- und FWG-Stadtratsfraktionen auf Senkung der Kita-Gebühren - derzeit gültige Beitragsübersicht lt. Ratsbeschluss vom 12.07.2022
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