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Vorlage - 23/1542  

 
 
Betreff: Neufestsetzung der Aufwandsentschädigung für Funktionen in der Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bürgerservice und Ordnung Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Vorberatung
17.10.2023 
Sitzung des Feuerwehrausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
19.12.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen wird beschlossen.


Sachverhalt:

Die Stadt- und Gemeindebrandmeister der Ammerländer Gemeinden haben in Zusammenarbeit mit dem Kreisbrandmeister einen Vorschlag zur Anhebung der Aufwandsentschädigungen im Feuerwehrwesen erarbeitet.

 

Die letzte Anpassung der Aufwandsentschädigung fand zum 01.01.2019 statt. Insbesondere die verwaltungstechnischen Anforderungen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. So wird der Mitgliederbereich und die Einsatzprotokollierung über das Programm FeuerON über die Ortsbrandmeister abgewickelt. Hinzu kommt zukünftig die Verwaltung der Bekleidung, basierend auf einer Softwarelösung der Reinigungsfirma.

 

Die zukünftige Aufwandsentschädigung soll sich an der Höhe der Aufwandsentschädigung eines Kreistagsmitgliedes (derzeit 305,00 €) ausrichten und sich automatisch bei einer entsprechenden Erhöhung anpassen. So soll z.B. ein Ortsbrandmeister einer Schwerpunktfeuerwehr 45 % und ein Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr 35 % als Grundbetrag erhalten. Dieser Automatismus an einen von den Gemeinden nicht zu beeinflussenden Betrag wird rechtlich jedoch kritisch gesehen. Die derzeitige Aufwandsentschädigung eines Kreistagsmitgliedes könnte vielmehr als Basisbetrag für die Aufwandsentschädigung angesehen werden. Bei einer Erhöhung durch den Kreistag könnte durch Ratsbeschluss der Gemeinden wiederum die Erhöhung angepasst werden, wobei lediglich der § 9 Abs. 1 der Satzung anzupassen wäre. Allein diese Möglichkeit würde eine erhebliche Vereinfachung darstellen.

 

Um eine einheitliche Umsetzung im Landkreis Ammerland anzustreben, wurde der Antrag in der Runde der Hauptverwaltungsbeamten mit dem Ergebnis diskutiert, dass eine einvernehmliche Umsetzung zum 01.01.2024 erfolgen soll.

 

Weiter wurde seitens des Stadtkommandos auch die Aufnahme eines IT-Beauftragten für die Verwaltung von TEAMS, DIVERA und FeuerON und die Aufnahme eines Bekleidungswartes aufgrund des steigenden zukünftigen Aufwandes beantragt.

 

Vor dem Hintergrund des hohen (zeitlichen) Engagements der einzelnen Funktionsträger kann eine entsprechende Erhöhung befürwortet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel werden im Rahmen der Mittelanmeldungen 2024 beantragt.

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2024

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

- 14.000 €

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

- 14.000 €

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

./.

Produkt:

12610.442100

 


Anlage/n:

Antrag Kreisfeuerwehrverband

Entwurf 3. Änderungssatzung

Übersicht und Vergleich der Aufwandsentschädigung im Feuerwehrbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Änderungssatzung Aufwandsentschädigung (488 KB)      
Anlage 2 2 Antrag Kreisfeuerwehrverband Erhöhung Aufwandsentschädigung Anlage (553 KB)      
Anlage 3 3 Antrag Kreisfeuerwehrverband Erhöhung Aufwandsentschädigung (425 KB)