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Vorlage - 23/1548  

 
 
Betreff: Geräteschau 2023;
Entscheidungen über größere Maßnahmen 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bürgerservice und Ordnung Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Vorberatung
17.10.2023 
Sitzung des Feuerwehrausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Das größtenteils eigenverantwortliche konsumtive Budget je Feuerwehr wird beschlossen. Über das investive Budget entscheidet das Stadtkommando. Gerätschaften, die nicht beschafft werden konnten, müssen im kommenden Jahr in üblicher Form neu beantragt werden.

 

Die Bereiche Jugend und Außenflächenunterhaltung werden dauerhaft einzeln weiterverfolgt. Die erforderlichen Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung (Vorlage 23/1549) einzuplanen.

 


Sachverhalt:

Am 30. Juni und 1. Juli 2023 fand die diesjährige Geräteschau aller Westersteder Feuerwehren statt. Am 13.07.2023 fand die Abschlussbesprechung der Bereisung statt. Grundsätzlich soll auf dieser Bereisung dem Kreisbrandmeister, der Verwaltung, aber auch dem Rat der Stadt Westerstede die Leistungsfähigkeit der Westersteder Feuerwehren vorgestellt werden. Daneben nutzt die Feuerwehr die Bereisung jedoch auch dazu, auf Mängel hinzuweisen, größere zukünftige Maßnahmen/Investitionen anzukündigen und grundlegend den Bedarf für das Folgejahr anzumelden.

 

Aus diesen Anmeldungen wird vom Stadtbrandmeister eine Gesamtliste erstellt, welche wiederum von der Verwaltung weiter aufgearbeitet wird. Die Gesamtliste ist als Anlage beigefügt.

 

Für Anträge aus der Geräteschau stehen grundsätzlich 15.000 € im investiven Haushalt und 12.500 € im konsumtiven Haushalt zur Verfügung. Nicht alles wird jedoch im Bereich Geräteschau abgebildet. Größere Maßnahmen werden grundsätzlich einzeln betrachtet. So werden zum Beispiel jährlich die Ersatzbeschaffung von Meldeempfänger (7.000 €/Jahr) oder aber die Neubeschaffung von Systemtrennern (8.000 €/Jahr), welche rechtlich erforderlich wurden, über mehrere Jahre direkt in den jeweiligen Haushalt eingeplant.

 

In Anbetracht dessen, dass die Beantragungen auch die Jugendfeuerwehr und die Unterhaltung der Außenanlagen betreffen, wurde seitens des Stadtkommandos angemerkt, dass diese Bereiche im Rahmen einer Priorisierung immer unberücksichtigt blieben, da diese einsatztaktisch nicht relevant sind. Gerade aber die Jugend-/Kinderfeuerwehr bilden das Rückgrat der Mitgliedergewinnung und die Außenanlagenunterhaltung wird von der Feuerwehr eigenständig durchgeführt. Es wurde daher vorgeschlagen, diese Bereiche dauerhaft auszulösen und jeweils einzeln darüber zu entscheiden. Dementsprechend könnten die Beantragungen zukünftig analog zum Gebäudemanagement, der Fahrzeugunterhaltung und der Bekleidung einzeln betrachtet werden.

 

Die Beantragungen der Jugendfeuerwehr hinsichtlich der Zelte und Pavillons sind begründet und nachvollziehbar. Bzgl. der Atemschutzattrappe der Westersteder Jugendfeuerwehr sollten sich die Jugendfeuerwehren austauschen, inwieweit diese erforderlich sind und ob es genügt, wenn die Westersteder Jugend diese besitzen und ggfls. durchtauschen könnten. Das beantragte Zelt der FF Linswege wird unter dem allgemeinen Budget der Geräteschau geführt, da Kinderfeuerwehren kein Zeltlager durchführen und es daher nicht in den Bereich fällt.

 

Die Beantragungen zur Außenflächenunterhaltung sind ebenfalls begründet. Andere Feuerwehren haben in den vergangenen Jahren bereits ähnliche Gerätschaften erhalten.

 

Daneben gibt es gerade bei den Anträgen für nichtinvestive Gerätschaften (< 1.000 € netto) zeitinvestive Besprechungen zur Priorisierung. Es wurde daher besprochen, hier die Ortsfeuerwehren mehr in die Pflicht zu nehmen und jeder Feuerwehr ein eigenes konsumtives Budget einzuräumen. Es muss weiterhin so sein, dass die Gerätschaften auf der Geräteschau für das Folgejahr beantragt werden und der StBM in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die Sinnhaftigkeit und mögliche Folgekosten prüft (z.B. zur Vermeidung verschiedener Akkusysteme), jedoch kann jede Feuerwehr eigenständig ihre Priorisierung vornehmen. Die Beschaffung muss grundsätzlich aufgrund von vergaberechtlichen Vorgaben über die Verwaltung erfolgen.

 

Um eine gleichmäßige Verteilung der Gelder zu ermöglichen, soll jede Feuerwehr einen Grundbetrag von 1.300 € und einen Steigerungsbetrag von 200 € je Fahrzeug erhalten. In Anbetracht der Kostensteigerungen würde sich ein Gesamtbetrag von 15.700 € und somit eine Gesamtbudgetsteigerung von 3.200 € ergeben. Die Aufteilung würde sich wie folgt gestalten:

 

 

Die konsumtiven Mittel können einmal übertragen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass von diesen Mitteln keine investiven Gerätschaften beschafft werden können.

 

Das investive Budget in Höhe von 15.000,00 € wird wie üblich über das Stadtkommando priorisiert und im Anschluss beschafft.

 

Zudem sollte den Feuerwehren deutlich gemacht werden, dass die Gerätschaften, die mangels verfügbarer Mittel nicht beschafft werden konnten, nicht automatisch im neuen Jahr als beantragt gelten. Sie müssen erneut von der Ortsfeuerwehr beantragt und begründet werden, da es andernfalls zu Lasten der Übersichtlichkeit geht.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen werden in der Vorlage 23/1549 dargestellt.


Anlage/n:

Beantragungen Geräteschau

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geräteschau Beschaffungen 2024.pdf (474 KB)