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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die dargestellten Mittelanmeldungen in den Haushalt 2024 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 04.12.2023 über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen. Sachverhalt:In der Anlage ist die Haushaltsentwicklung der Jaspers-Hochkamp-Stiftung abgebildet. Im laufenden Haushaltsjahr 2023 wurden die Ansätze im Bereich der Strom- u. Gasaufwendungen um den Faktor 4 multipliziert. Gegenüber dem ursprünglich anvisierten Jahresergebnis von – 34.100 € werden Minderaufwendungen erwartet, so dass ein Jahresergebnis von ca. -23.000 € erwartet wird.
Die Jaspers-Hochkamp-Stiftung ist weiterhin nicht eigenständig handlungsfähig, da die zu erwartenden Erträge nicht die Aufwendungen decken. Dies spiegelt sich auch in der Außendarstellung der gesamten Hofanlage wieder. Es muss leider festgestellt werden, dass der pflegerische Aufwand der gesamten Hof- u. Grundstücksanlage nicht durch die Stiftung erwirtschaftet und damit finanziert werden kann.
Verwaltungsseitig wurde daher in der Vorstands- u. Beiratssitzung der Jaspers-Hochkamp-Stiftung am 28.09.2023 der Vorschlag unterbreitet, dass aus dem Kulturetat ein Zuschuss in Höhe von 20.000 € für einen Zeitraum von 5 Jahren geleistet wird, um die Pflege und Instandsetzung der gesamten Hof- u. Grundstücksanlage zu gewährleisten. Das Jahresergebnis wäre hiernach weiterhin negativ gewesen. In der Anlage wird ebenfalls eine Entwicklung der Jahresergebnisse für den Zeitraum 2014-2022 beigefügt. Die Überschüsse aus Vorjahren sind bereits mit der künftigen Verrechnung des Jahresergebnisses für das Jahr 2022 vollständig aufgezehrt.
Auf Grund dessen hat sich der Vorstand und Beirat der Jaspers-Hochkamp-Stiftung dafür ausgesprochen, den Zuschuss um 30.000 € auf 50.000 € zu erhöhen, damit die Stiftung handlungsfähig wird. Die Anpassung wurde bereits in den beigefügten Unterlagen mit aufgenommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Westerstede mit der Annahme des Erbes ebenfalls die Verpflichtung eingegangen ist, dass Stiftungsvermögen zu erhalten und den Stiftungszweck zu erfüllen. Durch den Zuschuss wird dies nachhaltig gewährleistet.
Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 die Herrichtung des Innenhofs und die Weggestaltung um das LIZA in den Haushalt mit aufgenommen. Im Jahr 2023 wurde die konzeptionelle Planung und Ausrichtung der Anlage auch mit den handelnden Akteuren erarbeitet. Es wird diesbezüglich auf die Vorlage 23/1560 verwiesen.
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen im Ergebnishaushalt wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen. Die Ansätze für die künftigen Strom- u. Gasaufwendungen werden zentral durch die Stadtkämmerei geplant, so dass im Budget 410 noch Änderungen eintreten werden und es sich hier nicht um das finale Budget handelt.
Die Gesamtinvestition in Höhe von 247.200 € kann und wird nur umgesetzt, wenn in gleichlautender Höhe Zuwendungen aus EU-Mitteln (Leader) und aus Zusammerland generiert werden können. Der Stiftungshaushalt wird hiernach nicht durch zusätzliche (Netto-)Abschreibungen belastet. Die künftige Pflege und Instandhaltung der neu geschaffenen Anlagen sollte mit dem vorgenannten Zuschuss realisiert werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Ergebnisentwicklung 2014-2022 Budget 410_JHK-Stiftung_HP 2024 und Folgejahr
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