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Beschlussvorschlag:Der TSG Westerstede e.V. wird für die Erneuerung der Spielanlage auf dem Beachvolleyballfeld ein Zuschuss im Rahmen der Drittelförderung des Sportstättenprogramms in Höhe von höchstens 2.500,00 € bewilligt. Sachverhalt:Die geplante Maßnahme sowie die sportfachliche Notwendigkeit sind detailliert im Antragsschreiben formuliert. Der Förderbetrag in Höhe von 2.500,00 € entspricht der Drittelförderung des Sportstättenförderprogramms. Ein entsprechender Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren wurde mit Wirkung vom 01.08.2023 mit der TSG Westerstede e.V. abgeschlossen.
Altförderungen liegen zur Anrechnung nicht vor und wirken sich daher nicht auf die beantragte Fördersumme aus. Es wird vorgeschlagen, die Förderung in Höhe von 2.500,00 € zu bewilligen. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn der Maßnahme wurde dem Verein bereits mit Schreiben vom 07. August 2023 erteilt. Hieraus kann allerdings kein Anspruch auf eine Förderung hergeleitet und dadurch eventuell auftretende Finanzierungslücken müssten ggfs. anderweitig geschlossen werden. Die TSG Westerstede e.V. ist nicht vorsteuerabzugs-berechtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Antrag der TSG Westerstede e.V.
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