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Vorlage - 23/1576  

 
 
Betreff: Richtlinien zur Förderung des Sports - Anpassung der Förderhöchstbeiträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Sport, Jugend und Kultur Bearbeiter/-in: Hauschulz, Thomas
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
13.11.2023 
Sitzung des Sportausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
19.12.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Änderung der seit dem 01. Januar 2015 gültigen Richtlinien der Stadt Westerstede zur Förderung des Sports wird wie vorgeschlagen beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Westerstede fördert im Rahmen der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel Sportstätten der Sportvereine, die dem Kreissportbund Ammerland e.V. angehören. Die För­derung erfolgt grundsätzlich durch die Bereitstellung von Grund und Boden für die Sportan­lagen sowie durch eine Barförderung bis zur Höhe eines Drittels der Gesamtaufwendungen.

Die Förderhöchstbeträge wurden seit dem Jahr 2014 nicht mehr angepasst. In dieser Zeitspanne von 2014 bis Anfang 2022 ist der Baukostenindex um 40% (von 98,1 auf 138,1) gestiegen. Aufgrund des langen Zeitraumes und der gestiegenen Baupreiskosten (+40%) wäre eine Anhebung der Förderhöchstbeträge empfehlenswert. Zwischenzeitlich hat auch der Landkreis Ammerland die Höchstbeträge angehoben, die nunmehr deutlich über den Vorgaben der Stadt liegen. Vor diesen Hintergründen wird vorgeschlagen, die Förderhöchstbeträge anzuheben. Die Veränderungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

 

 

 

 

 

Anlagen

rderungs-höchstbetrag  -alt-

rderungs-höchstbetrag  -neu-

max. Förderbetrag -alt-

max. Förderbetrag -neu-

Differenz/

Prozent

Umkleide-gebäude einschließlich Geräteräume

105.000 €

150.000 €

35.000 €

50.000 €

+ 15.000 €/

(43%)

Schießsportanlagen und Hallensport-anlagen einschl. Tennishallen

150.000 €

210.000 €

50.000 €

70.000 €

+ 20.000 €/

(40%)

Flutlichtanlagen

45.000 €

63.000 €

15.000 €

21.000 €

+ 6.000 €/

(40 %)

Sportplätze

150.000 €

210.000 €

50.000 €

70.000 €

+ 20.000 €/ (40 %)

Mehrzweck- u.

Gymnastikräume

705 €

990 €

235

330 €

+ 95 €/

(41 %)

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Richtlinien zur Förderung des Sports vom 01.01.2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien ab 01.01.15 (1626 KB)