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Beschlussvorschlag:Der SG Halsbek e.V. wird für den Umbau der Flutlichtanlage auf LED-Technik auf dem Sportplatz in Halsbek ein Zuschuss im Rahmen der Drittelförderung des Sportstättenprogramms in Höhe von höchstens 10.674,00,00 € bewilligt.
Sachverhalt:Die geplante Maßnahme sowie die sportfachliche Notwendigkeit sind detailliert im Antragsschreiben formuliert. Der Förderbetrag in Höhe von 10.674,00 € entspricht der Drittelförderung des Sportstättenförderprogramms. Ein entsprechender Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren wurde mit Wirkung vom 09.08.2023 mit der SG Halsbek e.V. abgeschlossen.
Altförderungen liegen zur Anrechnung nicht vor und wirken sich daher nicht auf die beantragte Fördersumme aus. Es wird vorgeschlagen, die Förderung in Höhe von 10.674,00 € zu bewilligen. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn der Maßnahme wurde dem Verein bereits mit Schreiben vom 08. August 2023 erteilt. Hieraus kann allerdings kein Anspruch auf eine Förderung hergeleitet und dadurch eventuell auftretende Finanzierungslücken müssten ggfs. anderweitig geschlossen werden. Die SG Halsbek e.V. ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Antragsunterlagen SG Halsbek e.V.
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