Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die erforderlichen Mittel zur Sanierung des Sporthallendaches der Oberschule in Höhe von 907.500 € in den Haushalt 2024 aufzunehmen. Sachverhalt:Für die Sanierung des Sporthallendaches der Oberschule wurden 2020 Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 600.000 € gebildet. Diese Rückstellung ist mit dem Ablauf des Jahres 2023 aufzulösen. Im Haushalt 2023 wurden zusätzliche 392.500 € für die Dachsanierung bereitgestellt. Diese Mittel können in den Haushalt 2024 übertragen werden. Die Dachsanierung konnte in 2023 noch nicht durchgeführt werden, so dass die erforderlichen Haushaltsmittel teilweise neu eingeplant werden müssen.
Im Rahmen der Planungsarbeiten wurde deutlich, dass zunächst eine Bauwerksprüfung erfolgen muss. Bei dieser Prüfung werden neben dem Tragwerk auch die Betonstützen untersucht, die nach dem Brand der Sporthalle Mitte der 80er Jahre erhalten wurden. Für diese Untersuchung muss die gesamte Zwischendecke der Halle samt Beleuchtung entfernt werden.
Da eine Nutzung der Halle ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich ist, wurde entschieden, die komplette Maßnahme in das Jahr 2024 zu verschieben. Es ist davon auszugehen, dass die Sporthalle für ca. ein Jahr bis zum Abschluss der Maßnahme gesperrt sein wird.
Für diese Zeit ist eine Verlegung des Schul- und Vereinssports erforderlich.
Aktuell ist vorgesehen, dass die Zwischendecke ab dem 01.06.2024 entfernt wird und die Gutachter ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Sporthalle kann anschließend bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 nicht genutzt werden. Dieser Zeitplan unterstellt allerdings, dass bei der Bauwerksprüfung keine gravierenden Mängel festgestellt werden.
Entgegen der ursprünglichen Planung werden nun auch Mittel für einen neuen Sportboden sowie für einen neuen Prallschutz vorgesehen, da ein Erhalt der bisherigen Ausstattung im Rahmen der Baumaßnahme schon aus Witterungsgründen nicht gesichert ist. Zusätzlich zu den im Haushalt 2023 vorhandenen und übertragbaren Mittel in Höhe von 392.500 € sind Haushaltsmittel für 2024 in Höhe von 907.500 € erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||