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Beschlussvorschlag:Im Haushalt 2024 werden im Budget 125 (Personal) folgende Mittelanmeldungen berücksichtigt:
Erträge: 2.361.900 Euro Aufwendungen: 17.440.200 Euro
Sachverhalt:Für das Budget 125 (Personal) stehen für das Haushaltsjahr 2024 nach dem Beschluss des Rates der Stadt Westerstede vom 27.06.2023 folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:
Aus der konkreteren Ermittlung der Ansätze im Zuge der Haushaltsplanung ergeben sich inzwischen folgende Beträge für 2024:
Es ist davon auszugehen, dass die reduzierten Erträge z. B. durch die Fortschreibung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (sog. „RL Qualität in Kitas 2“) entgegen der aktuellen Planung noch verbessert werden können.
Darüber hinaus wurden Erträge aus Fördermaßnahmen berücksichtigt (z. B. Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative, LEADER). Im Bereich des Regionalmanagements erfolgt zusätzlich eine Kostenbeteiligung der Gemeinden der LAG „Parklandschaft Ammerland“.
Die Veränderungen im Aufwandsbereich resultieren im Wesentlichen aus Tariferhöhungen im Arbeitnehmerbereich. Durch die diesjährige Tarifeinigung zeichnete sich bereits ab, dass die ursprüngliche Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2024 nicht ausreichend sein wird. Hierauf wurde im Zuge der Festlegung der Rahmenvorgabe bereits entsprechend hingewiesen (siehe Vorlage Nr. 23/1477 bzw. Tagesordnungspunkt Ö 10.3.5 der Ratssitzung vom 27.06.2023).
Für den Besoldungs- und Versorgungsbereich der Beamten ist im Sinne einer pessimistischen Aufwandsschätzung von ähnlichen Entwicklungen auszugehen.
Im Ergebnis steigen die Personalkosten im Budget 125 entgegen der Planzahlen um rd. 300.000 €. Neben der konkreten Hochrechnung für das aktive Personal sind zusätzliche Personalkosten für den Bereich der Abwasserbeseitigung, z. B. einen Ingenieur der Fachrichtung Siedlungswasserwirtschaft, in Höhe von 76.000 € sowie eine Reserve von 100.000 € für den Einsatz von Zeitarbeitsfirmen bzw. unvorhergesehene Bedarfe eingeplant worden.
Die übrigen Veränderungen im Aufwandsbereich sind auf die verpflichtende Bildung von Rückstellungen zurückzuführen (z. B. für Altersteilzeit, Pension, Resturlaub oder Arbeitszeitguthaben). Diese Positionen sind jedoch durchweg nicht zahlungswirksam.
Hinweis: Die Personalkosten des Baubetriebsamtes werden im Budget 340 – Baubetriebsamt ausgewiesen. Der Stellenplan 2023 ist der Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Stellenplan 2023 |
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