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Beschlussvorschlag:Sachverhalt:
Über die bauliche Entwicklung in den Dörfern wurde in den vergangenen Sitzungen des Bauausschusses des Öfteren berichtet. Insbesondere wurden die teils langwierigen Grundstücksankaufgespräche thematisiert. Nunmehr ist der Grunderwerb für eine bauliche Entwicklung im Bereich Garnholt, Garnholter Damm / Schollpadd, derart gesichert, dass der Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann.
Nachfolgender Geltungsbereich wurde, auch in Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland, entwickelt:
Skizze
Es ist vorgesehen, insgesamt sieben Baugrundstücke mit einzelnen Bauteppichen zu entwickeln sowie den bestehenden Feuerlöschteich in seinem Bestand zu sichern und ggf. weiter auszubauen (erf. Regenrückhaltung). Von der Grundstruktur soll ein dörfliches Wohngebiet in Anlehung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 121 – Linswege, Göhlenkamp – ausgewiesen werden. Insbesondere haben sich die dortigen örtlichen Bauvorschriften in der Praxis bewährt. Der Bebauungsplan ist als Anlage beigefügt.
Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses wird die Verwaltung die Vorentwürfe des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung ausfertigen und in der nächsten Sitzung des Bauausschusses vorstellen.
Finanzielle Auswirkungen:Kostenträger ist die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Anlage/n:Bebauungsplan Nr. 121 – Linswege, Göhlenkamp
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