Bürgerinformationssystem

Vorlage - 24/1636  

 
 
Betreff: Reaktivierungsprogramm des Landes Niedersachsen: Bahnstrecke Ocholt-Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss
12.03.2024 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende in Niedersachsen, weshalb die Landesregierung im aktuellen Koalitionsvertrag das Thema verankert hat.

 

Bereits in den Jahren 2013 bis 2015 wurden durch die Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) in einem mehrstufigen Verfahren landesweit reaktivierungswürdige Strecken ermittelt. Im Ergebnis konnten inzwischen zwei Strecken für den Personenverkehr wieder in Betrieb genommen werden, die Strecke Ocholt-Westerstede konnte seinerzeit die Hürde der 2. Stufe nicht nehmen.

 

Das neue Reaktivierungsprogramm 2023 des Landes basiert dabei auf das seit 2020 verbesserte Förderrecht nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Dieses sieht für Reaktivierungen nun eine Bundesförderung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten vor. Auf dieser Grundlage wurde das Verfahren der Standardisierten Bewertung angepasst, mit dem die Wirtschaftlichkeit von Infrastrukturvorhaben untersucht wird. Neben rein verkehrlichen und wirtschaftlichen Faktoren kommen dort nun auch verstärkt ökologische und soziale Kriterien zum Tragen (Verfahren 2016+). Insoweit werden auch die bereits in der Vergangenheit betrachteten Strecken unter neuen Bewertungsmaßstäben analysiert und mit Blick auf eine Wiederinbetriebnahme für den SPNV bewertet.

 

Durchgeführt wird die Reaktivierungsuntersuchung durch die LNVG. Das Untersuchungskonzept sieht ein vierstufiges Verfahren vor (siehe Grafik):

  • Auf Stufe 1 wird zunächst aufgrund der früheren Untersuchung sowie eines Ideenaufrufs eine Vorauswahl der Strecken stattfinden,
  • An diese schließt sich auf Stufe 2 eine Nutzwertanalyse mit anschließendem Ranking an,
  • Auf Stufe 3 werden für die vorliegenden Strecken die langfristig anfallenden Betriebskosten ermittelt,
  • Für die aussichtsreichsten Strecken wird auf Stufe 4 schließlich in die konkrete Planung eingestiegen und der Förderantrag nach dem GVFG vorbereitet.

Grafik zum Verfahren der Reaktivierung von Bahnstrecken  Bildrechte: MW

 

Begleitet wird das neue Reaktivierungsprogramm von einem parlamentarischen Lenkungskreis, dem neben den verkehrspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Landtagsfraktionen Vertreterinnen und Vertreter von Fachorganisationen und kommunalen Spitzenverbänden angehören.

 

In den Sitzungen des Lenkungskreises wurden sämtliche zu bewertende Strecken laufend betrachtet. In der LK-Sitzung vom 19.10.2023 wurden schlussendlich von 55 Strecken diejenigen bestimmt, die in die 2. Stufe der Untersuchung eintreten können. Dazu war es notwendig, in der ersten Stufe mindestens 19 von 36 möglichen Punkten zu erreichen. Das haben 14 Strecken geschafft. Die Strecke Ocholt-Westerstede mit 15 Punkten gehört leider nicht dazu. Das Handout des Lenkungskreises vom 19.10.2023 ist in der Anlage 1 beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 29.11.2023 hat der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Herr Olaf Lies, den Landkreis Ammerland über die Ergebnisse zur Strecke Ocholt-Westerstede informiert und angeboten, eine Nachbetrachtung mit der LNVG vorzunehmen (Anlage 2). Diese hat im Rahmen einer Videokonferenz am 26.01.2024 mit Vertretern der LNVG, des Landkreises Ammerland und der Stadt Westerstede stattgefunden. Dabei wurden die einzelnen Kriterien kritisch hinterfragt mit dem Ergebnis, dass die LNVG sich noch einmal intensiv mit der Bewertung des Kriterien 1 und 2, dem Verkehrspotential, auseinandersetzen wird. Hintergrund ist, dass die LNVG verkannt hat, dass durch die Reaktivierung der Kernort von Westerstede neu angebunden würde. Alle weiteren Kriterien konnten seitens der LNVG im Gespräch schlüssig erläutert werden.

 

 

Nachtrag Sachverhalt am 06.03.2024:

Mit Datum vom 29.02.2024 hat das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung auf seiner Homepage die Arbeitsergebnisse der 4. Sitzung des Lenkungsausschusses vom 26.02.2024 dargestellt. Danach wurde die Bewertung der Strecke von ursprünglich 15 auf nunmehr 18 Punkte angepasst. Damit ist sie weiterhin nicht für die 2. Stufe der Prüfung zugelassen. Ausführliche Informationen der Homepage sind als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt

 


Anlage/n:

Anlage 1: Handout Lenkungsausschuss

Anlage 2: Schreiben Olaf Lies

Anlage 3: Informationen zur 4. Sitzung Lenkungskreis vom 26.02.2024

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Handout_zur_LK-Sitzung (14905 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Schreiben Olaf Lies (2489 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: 2024-02-26 Update Reaktivierungsprogramm des Landes Niedersachsen (147 KB)