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Beschlussvorschlag:Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 116. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 109 A -1. Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Hollriede - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:Für die oben genannten Bauleitpläne wurde vom 07.04.2017 bis einschließlich 26.04.2017 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden. Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Im Anschreiben sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Stellungnahmen von Privatpersonen sind nicht eingegangen.
Über die eingegangenen Stellungnahmen ist von dem Planungsbüro Diekmann&Mosebach, Rastede, eine Zusammenstellung mit Verfahrensvorschlägen erstellt worden, die als Anlage beigefügt ist.
Es wird gebeten, den Verfahrensvorschlägen zuzustimmen und den Beschluss zur Auslegung der Planunterlagen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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