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Vorlage - 24/1652  

 
 
Betreff: Neugestaltung Brakenhoffschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Schulz, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
16.04.2024 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Komplex der Brakenhoffschule / Förderschule mit dem Ziel einer nachhaltigen, inklusiven Beschulung unter Berücksichtigung des von der Brakenhoffschule erarbeiteten Raumkonzeptes zu planen. Hierzu sind Angebote von Architekten einzu­holen.


Sachverhalt:

Im Zuge des anstehenden Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich sowie der seit längerer Zeit bekannten Raumproblematik an der Brakenhoffschule hinsicht-lich des Mensabereiches, des Lehrerzimmers, der sanitären Anlagen für die Lehrer- und Schülerschaft sowie der fehlenden Inklusionsräume ist das Gebäude der Brakenhoffschule neu zu überplanen.

 

Zu beachten ist hierbei, dass die Förderschule Lernen zum 31.07.2028 ausläuft und dieser Gebäudekomplex damit in die Bauplanungen einbezogen werden kann. Die Räumlichkeiten der Brakenhoffschule sowie der Schule an der Goethestraße sollen künftig zu einer Einheit verbunden werden. 

 

Derzeit befindet sich die Schulleitung und das Kollegium in einem Prozess der schulfach-lichen Beratung des Landes. Diesbezüglich wurde das anliegende Raumkonzept von der Schule erarbeitet.

 

Neben den pädagogischen Anforderungen sind in dem Raumkonzept folgende weitere Schwerpunkte aufgeführt:

 

Einrichtung der Klassenräume nach einheitlicher Struktur:

Dies soll dazu beitragen, eine konsistente Lernumgebung zu schaffen, die den pädago­gischen Zielen der Schule entspricht und den Kindern ein vertrautes Umfeld bietet. Dadurch solle eine gemeinsame Identität und ein Gefühl von Zusammengehörigkeit innerhalb der Schule gefördert werden. Im Rahmen einer inklusiven Beschulung wird herbei die Schaffung von jeweils einem Funktionsraum pro Klassenraum in halber Klassengröße gewünscht.

Auch andere zusätzliche Funktionsräume für Fachunterricht und besondere Bedarfe sind einzurichten. Hierzu gehören unter anderem eine Schulküche, Musikraum, Werkraum, Textilraum, Ruheraum, PC/digitaler Raum, Bücherei, Ruhe- und Entspannungsraum, Krankenzimmer, DaZ-Förderraum, Förderraum der Förderklassen Sprache, Förderraum für Kleingruppen, Besprechungsräume, Materialräume und ein einsehbarer „Powerraum“ zum Aggressionsabbau mit Bewegungselementen.

 

Anforderungen an Lehrerzimmer/Teamraum:

Die Arbeitssituation für Lehrkräfte hat sich in den vergangenen Jahren erheblich gewandelt. Die klassische Trennung des Unterrichts am Vormittag und der häuslichen Vor- und Nach­bereitung am Nachmittag ist in Zeiten von Inklusion und Ganztagsbetrieb aufgelöst. Immer mehr außerunterrichtliche Tätigkeiten werden in die Schulen hineinverlagert, Das Team des Kollegiums besteht nicht nur aus Lehrkräften, sondern auch aus Schulbegleitungen, pädago­gischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Schulsozialarbeit und noch vielen anderen. Ein individuelles störungsfreies Arbeiten mit und ohne mobile Endgeräte muss künftig für alle möglich sein. Hierfür ist ein Lehrerzimmer in ausreichender Größe, Teamräume sowie Arbeits­plätze für Lehrkräfte erforderlich. Die vorhandene Kapazität des Lehrerzimmers ist für den tatsächlich bestehenden Bedarf wesentlich zu klein und muss überplant werden.

 

Anforderungen an Gemeinschaftraum/Mensa:

Der Gemeinschaftsraum/die Mensa in der Schule sollte groß genug sein, um bei Schulver­anstaltungen die gesamte Schüler- und Lehrerschaft aufnehmen zu können. Die Mensa muss als zentraler Ort der Verpflegung für die Schülerschaft genügend Sitzplätze haben, um alle Kinder aufnehmen zu können. Derzeit wird die Mittagsverpflegung in einem 3-Schicht-Betrieb abgehalten, da die Mensa kein ausreichendes Platzangebot bietet. 

 

Außenbereich der Schule:

Der Außenbereich soll Möglichkeiten für Bewegung, für das Naturerlebnis sowie Plätze zum Wohlfühlen und Plätze für ruhige Aktivitäten bieten. Verschiedene Witterungen im Jahresver­lauf machen hitze- als auch regengeschützte Bereiche für die Kinder an verschiedenen Stellen im Außenbereich notwendig. Zudem sollten eine ausreichende Anzahl an Spiel­gerüsten, Klettermöglichkeiten ober auch ein Soccerplatz Anregung zur Bewegung schaffen.    

 

Bei allen Maßnahmen ist die Ausrichtung auf eine inklusive Beschulung zu beachten. 

Das pädagogische Raumkonzept wird in der Sitzung von der Schulleitung vorgestellt.

 

Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung können möglicherweise Fördermittel aus der kürz­lich in Kraft getretenen Richtlinie des Landes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grund­schulalter beantragt werden. Die Gesamtfördersumme für Projekte der Stadt Wester­stede beträgt 1.165.357,52 €, wobei hiervon ein Betrag in Höhe von 174.803,63 (15 %) als Eigenanteil von der Stadt selbst getragen werden müsste. Die reine Fördersumme beträgt somit 990.553,89 € (85 %). Da eine Förderung jedoch nur für Maßnahmen in Frage kommt, die bis zum 31.12.2027 abgeschlossen werden, sollten vorrangig Maßnahmen zur Förderung der Ganztagsbeschulung angegangen werden. Hierfür bietet sich insbesondere der Bereich der Mensa an.

 

Für die planerischen Leistungen sind Angebote von externen Architekten einzuholen. Die Planungen sind eng mit der Schule abzustimmen und werden im Schulausschuss vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zu den finanziellen Auswirkungen kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.


Anlage/n:

Raumkonzept der GS Brakenhoffschule

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Raumkonzept Brakenhoffschule (398 KB)