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Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61C – Hössensportzentrum, Erweiterung der Gästehäuser – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - wird beschlossen. Weiter wird beschlossen, auf die frühzeitige Unterrichtung der Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 zu verzichten. Der betroffenen Öffentlichkeit wird durch die Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:Der Hössenausschuss hat am 14.03.2017 den Standort für die Erweiterung der Gästehäuser festgelegt, siehe Anlage Protokollauszug Hössenausschuss TOP 5. Der Standort des Gästehauses überschreitet die nichtüberbaubare Fläche der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 61 und 61 B um 2 m bzw. um rd. 13 m. In Abstimmungsgesprächen mit dem Landkreis Ammerland wurde die Möglichkeit einer Befreiung diskutiert, jedoch wurde diese seitens des Landkreises nicht in Aussicht gestellt, sodass eine Änderung der Bebauungspläne erforderlich ist. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge einer Berichtigung angepasst.
Das Planungsbüro Diekmann&Mosebach wurde gebeten, Entwürfe für den Bebauungsplan anzufertigen, die in der Sitzung vorgestellt werden.
Es wird gebeten, das Beteiligungsverfahren zu beschließen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der vorgenannten Planung zu schaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Protokollauszug Hössenausschuss TOP 5
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