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Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 129 – Halsbek Mitte, mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13a BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 138. Änderung (Berichtigung) angepasst.
Sachverhalt:Für den oben genannten Bebauungsplan wurde vom 22.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten neben der Einsicht im Rathaus auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 23.04.2024 gegeben.
Das Planungsbüro Weinert, Marienhafe, hat eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen der eingegangenen Stellungnahmen entwickelt, die als Anlage beigefügt ist.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass seitens des Landkreises Ammerland und der Ammerländer Wasseracht noch Gutachten zur Lärmsituation sowie ein Konzept der Oberflächenentwässerung als erforderlich angesehen werden. Die Verwaltung bzw. der Vorhabenträger haben beide Fachstellungnahmen bei entsprechenden Fachplanern angefordert; Ergebnisse können jedoch noch nicht zur Sitzung präsentiert werden, sodass vorgeschlagen wird, den Beschluss über das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB dann im Verwaltungsausschuss zu fassen, sobald die Ergebnisse der Gutachten vorliegen. Es wird davon ausgegangen, dass beide Sachverhalte ohne große gutachterliche Erschwernisse lösbar sind.
Der Vorhabenträger hat darüber hinaus im Verfahren vorgeschlagen, die Erschließung eines Wohnhauses im südwestlichen Planbereich anstatt von der Halsbeker Hauptstraße mittels einer privaten Stichstraße direkt von der Eggeloger Straße aus festzusetzen. Die Verwaltung stimmt dem zu; die Planzeichnung würde dementsprechend geändert. Weitere Stellungnahmen von privater Seite sind nicht eingegangen.
Ergänzung 24.05.2024 Dem Planungsbüro ist der Versandt der Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erst am 27.05.2024 möglich. Es wurden die eingescannten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange als Anlage beigefügt.
Geltungsbereich
Finanzielle Auswirkungen:Über die Kostenträgerschaft wird mit dem Antragsteller eine Vereinbarung getroffen. Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen (nachgereicht 28.05.24) Eingescannte Stellungnahmen – nachgereicht 24.05.24
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