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Vorlage - 24/1771  

 
 
Betreff: Anträge des TUS Westerloy sowie der SG Hüllstede auf Neubau eines Kunstrasenplatzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Sport, Jugend und Kultur Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Sportausschuss Anhörung
11.11.2024 
Sitzung des Sportausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den TUS Westerloy sowie die SG Hüllstede bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine förderfähige Errichtung eines zusätzlichen Kunstrasens zu unterstützen. 


Sachverhalt:

Der TUS Westerloy e.V. hat mit Schreiben vom 04.12.2023 den Neubau eines Kunstrasenplatzes in Westerloy beantragt.

 

In einem persönlichen Gespräch im August 2024 haben die Vereinsvertreter des TUS Westerloy ihren Antrag erläutert und dargelegt, dass alle Westersteder Fußballvereine sowie das Hössensportzentrum den Kunstrasenplatz nutzen könnten.

 

Der Verein wünscht sich mehr Trainingszeiten im Winter für alle Westersteder Vereine auf einem Kunstrasenplatz. Die Trainingszeiten auf dem Platz beim Hössensportzentrum seien nicht ausreichend, um sich gut auf die Saison vorzubereiten und die Grasplätze seien im Winter regelmäßig witterungsbedingt gesperrt.

 

Das passende Grundstück hierfür habe der Verein in Westerloy bereits gefunden, es sei allerdings noch ein Grunderwerb erforderlich.

 

Die Vereinsvertreter betonten die vorteilhafte Lage des Platzes mitten im Dorf. Dies biete auch Schutz vor Vandalismus, da die Anwohner den Kunstrasenplatz im Blick hätten.

 

Verwaltungsseitig wird für den Betrieb des Hössensportzentrums der Bedarf an weiteren Trainingszeiten auf Kunstrasen für Fußballtrainingslager gesehen. Hier können mangels Kapazitäten auf dem Kunstrasenplatz beim Hössensportzentrum bei weitem nicht alle Mannschaften angenommen werden. Ein weiterer Kunstrasenplatz würde die Auslastung des Herbergsbetriebes im Winter erhöhen.

 

Darüber hinaus wäre es für das Hössensportzentrum erstrebenswert, für Trainingslager einen footballgeeigneten Kunstrasenplatz anbieten zu können. Es gibt eine hohe Nachfrage für diese Sportart. Der Kunstrasenplatz beim Hössensportzentrum ist hierfür jedoch nicht geeignet.

 

Der TUS Westerloy wurde gebeten, mit den übrigen Westersteder Fußballvereinen abzustimmen, ob diese ebenfalls einen Kunstrasenplatz in Westerloy befürworten würden.

Beim Treffen der Fußballvereine im September 2024 im Hössensportzentrum wurde deutlich, dass auch die übrigen Fußballvereine einen zweiten Kunstrasenplatz für sinnvoll erachten. Diskutiert wurde die Frage, ob der Platz zentral in Westerstede sein sollte.

 

Die SG Hüllstede zeigte als einziger weiterer Westersteder Verein Interesse, selbst einen Kunstrasenplatz zu errichten. Dies wurde mit der hohen Auslastung der eigenen Plätze sowie dem schlechten Zustand des Nebenplatzes begründet. Mit Schreiben vom 14.10.2024 hat die SG Hüllstede einen eigenen Antrag auf Errichtung eines Kunstrasenplatzes eingereicht.

 

Zur Beurteilung des Bedarfs an einem weiteren Kunstrasenplatz ist die Betrachtung der Auslastung des vorhandenen Platzes sowie evtl. zusätzlicher Bedarf für Trainingszeiten erforderlich. Der Nutzungsplan des Kunstrasenplatzes beim Hössensportzentrum für die Wintersaison 2024/2025 ist beigefügt. Alle verfügbaren Zeiten sind vergeben. Es werden 90minütige Trainingszeiten angestrebt. Dies kann zum großen Teil auch angeboten werden.

 

Außerdem ist ein potentieller Nutzungsplan für einen zweiten Kunstrasenplatz beigefügt. Hier wurden die gewünschten zusätzlichen Trainingszeiten der Fußballvereine eingetragen.

 

Aktuell würde ein zweiter Kunstrasenplatz bei einer Platzvergabe nach den Vereinswünschen im Vergleich zum vorhandenen Kunstrasenplatz eine etwas geringere Auslastung erfahren.

 

Sollte der Neubau eines zusätzlichen Kunstrasenplatzes verfolgt werden, können Vereine hierfür Sportfördermittel beim Landkreis Ammerland, bei der Stadt Westerstede und beim Landessportbund beantragen.

 

Der Landessportbund überarbeitet derzeit seine Förderrichtlinien u.a. mit dem Ziel, die Anforderungen für den Bau von Kunstrasenplätzen herabzusetzen. Ab November 2024 sollen diese Richtlinien in Kraft treten. Bisher beträgt die maximale Förderung durch den Landessportbund 100.000 € und setzt einen Eigenanteil des Vereins von 20 % der Gesamtkosten voraus.

 

Der Landkreis fördert 1/3 der Kosten, maximal 70.000 €. Die Stadt Westerstede gewährt entsprechend ihrer Förderrichtlinien ebenfalls 1/3 der Kosten, maximal 70.000 €

 

Der TUS Westerloy und die SG Hüllstede sollten in diesem Zusammenhang prüfen, ob sie die erforderliche Eigenkapitalleistung erbringen können.

 

Der Eigenanteil des Vereins zuzüglich der einzuwerbenden Fördermittel werden bei weitem nicht ausreichen, um einen Kunstrasenplatz zu finanzieren. Es ist zu klären, wie die Finanzierungslücke geschlossen werden kann.

 

Bezüglich der Standortfrage (Hüllstede oder Westerloy) wäre zu prüfen, welches Grundstück für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes geeignet ist. Hierfür sind Untersuchungen des Untergrunds erforderlich. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass der Nebenplatz bei der SG Hüllstede abgängig ist und mit erheblichem finanziellen Aufwand erneuert werden müsste.

 

Denkbar wäre auch ein zentraler Standort in Westerstede, z.B. an der Oberschule oder bei der Brakenhoffschule. Für diese Standorte bestehen jedoch mangels örtlicher Nähe zum Verein, keine Bestrebung der Westersteder Vereine auf eigene Rechnung einen Kunstrasen zu errichten. Sollte die Stadt Westerstede hier selbst einen Kunstrasen errichten, bestünde keine Möglichkeit Fördermittel des Landessportbundes einzuwerben.

 

Beim Hössensportzentrum könnte ein zweiter Kunstrasenplatz nur realisiert werden, wenn ein Grasplatz aufgegeben wird.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Errichtung des Kunstrasenplatzes wären noch zu ermitteln. Verwaltungsseitig wird zunächst von ca. 800.000 € ausgegangen.

 

Sollte sich der Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes mittelfristig realisieren lassen, wäre zu entscheiden, bei welchem der antragstellenden Vereine das Projekt umgesetzt wird.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag TUS Westerloy Kunstrasen (54 KB)      
Anlage 2 2 SGH_Stadt_Kunstrasen (319 KB)      
Anlage 3 3 Belegung Kunstrasen 2024 - 2025 (268 KB)      
Anlage 4 4 Zusätzliche Kunstrasenplatzzeiten (267 KB)