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Beschlussvorschlag:Über den Antrag der Alterric Deutschland GmbH zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Zuge des Repowering-Vorhabens des Windparks Garnholt zur Schaffung eines Hybridparks ist zu entscheiden. Sachverhalt:Im September beschloss der Rat zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie der landwirtschaftlichen Nutzflächen und mit Blick auf die vorhandenen, baurechtlich privilegierten Potentialflächen entlang der A 28, grundsätzlich keine zusätzlichen Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik aktiv zu erschließen bzw. über eine Bauleitplanung zur Verfügung zu stellen.
Der Rat behielt sich aber vor im Einzelfall über Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik außerhalb der privilegierten Flächen zu entscheiden.
Im Einklang mit der oben genannten Öffnungsklausel hat die Alterric Deutschland GmbH am 16.08.2024 einen Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Zuge des Repowering-Vorhabens in Garnholt gestellt, um einen Hybridpark zu schaffen. Zu entscheiden ist nun, ob die Stadt dazu bereit ist, über eine Bauleitplanung die Flächen zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen zu dem Vorhaben sind dem Antrag (Anlage 1) sowie der Präsentation zur Vorstellung des Projektes (Anlage 2) zu entnehmen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1) Antrag Alterric Deutschland GmbH 2) Projektpräsentation Hybridpark Garnholt Alterric Deutschland GmbH
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