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Beschlussvorschlag:Über den Antrag der ENREGO Energy GmbH zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Gießelhorst ist zu entscheiden. Sachverhalt:Im September beschloss der Rat zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie der landwirtschaftlichen Nutzflächen und mit Blick auf die vorhandenen, baurechtlich privilegierten Potentialflächen entlang der A 28, grundsätzlich keine zusätzlichen Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik aktiv zu erschließen bzw. über eine Bauleitplanung zur Verfügung zu stellen.
Der Rat behielt sich aber vor im Einzelfall über Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik außerhalb der privilegierten Flächen zu entscheiden.
Im Einklang mit der oben genannten Öffnungsklausel hat die ENREGO Energy GmbH am 14.09.2024 einen Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Gießelhorst gestellt. Zu entscheiden ist nun, ob die Stadt dazu bereit ist, über eine Bauleitplanung die Flächen zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen zu dem Vorhaben sind dem Antrag (Anlage 1) sowie der Präsentation zur Vorstellung des Projektes (Anlage 2) zu entnehmen.
Ergänzung 18.11.24: Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1) Antrag ENREGO Energy GmbH (nicht-öffentlich) 2) Projektpräsentation FF-PV Gießelhorst ENREGO Energy GmbH (nicht-öffentlich) 3) Solarpark „Am Brook“_Anliegen_Anwohner (nicht-öffentlich) |
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