Bürgerinformationssystem

Vorlage - 24/1804  

 
 
Betreff: Haushalt 2025 - Mittelanmeldung für das Budget 130 (Amt für Finanzen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Entscheidung
03.12.2024 
Sitzung des Haushaltsausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die dargestellten Mittelanmeldungen für das Budget 130 werden in den Haushalt 2025 eingestellt.


Sachverhalt:

Entsprechend der vom Rat der Stadt Westerstede in der Sitzung am 18.06.2024 aufgestellten Rahmenbedingungen für den Haushalt 2025 stehen dem Budget 130 „Amt für Finanzen“ nachstehende Haushaltsmittel den aktuellen Budgetplanungen gegenüber.

 

Die Planungen im Budget 130 „Amt für Finanzen“ verteilt sich folgendermaßen auf die einzelnen Produkte:

Das Budget 130 „Amt für Finanzen“ schließt mit einem positiven Ergebnis von 945.300 € ab und hält die Rahmenvorgabe damit ein. Die anvisierten Erträge konnten nicht erreicht werden, hier ergeben sich Mindererträge in Höhe von 37.000 €, allerdings kann dies durch Minderaufwendungen in Höhe von 272.600 € kompensiert werden.

Deutliche Abweichungen zur Finanzplanung lassen sich im Produkt zentrale Schmutzwasserbeseitigung erkennen. Hier konnten zum Teil bereits Beträge aus den erfreulichen Ausschreibungsergebnissen aufgrund der Rückführung der Schmutzwasserbeseitigung zur Stadt Westerstede berücksichtigt werden. Neben den hier berücksichtigten Aufwendungen belasten noch geplante Abschreibungen in Höhe von 466.200 € den Gebührenhaushalt, sodass dieser einschließlich interner Leistungsverrechnungen ergebnisneutral geplant wurde. Gegenüber der Finanzplanung ist hier eine Ergebnisverbesserung innerhalb der Rahmenvorgaben von 716.900 € prognostiziert. Positiv zu erwähnen ist auch das Produkt Stromversorgung, hier können erstmals Erträge der finanziellen Teilhabe nach dem Gesetz über erneuerbare Energie veranschlagt werden. In der aktuellen Planung wurden hier Erträge in Höhe von 20.000 € eingeplant.

Die Abweichung vom Plan bei dem Produkt sonstige Finanzwirtschaft ergibt sich daraus, dass erstmals eine Deckungsreserve in Höhe von 500.000 € gem. § 13 Abs. 2 KomHKVO eingeplant wurde und das Planergebnis negativ beeinflusst.

 

Bei den verbleibenden Produkten ergeben sich nur unerhebliche Abweichungen vom Finanzplan.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n: