Bürgerinformationssystem

Vorlage - 24/1805  

 
 
Betreff: Klimaschutzziele Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Klimaschutzmanagement Bearbeiter/-in: Schacht, Viktor
Beratungsfolge:
Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss Vorberatung
19.11.2024 
Sitzung des Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Westerstede unterstützt im Zuge ihres künftigen Klimaschutzbestrebens das Klimaschutzziel des Landes Niedersachsen und verfolgt das Erreichen der THG-Neutralität bis 2040.

 

Zur Überprüfung der Zielerreichung bis 2040 beschließt die Stadt gemäß dem Klimaschutzszenario die abgeleiteten Zwischenziele für 2030 und 2035.


Sachverhalt:

Im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzkonzepts für Westerstede ist es erforderlich, dass sich die Stadt Klimaschutzziele setzt, die durch das künftige Klimaschutzbestreben verfolgt werden sollen.

 

Als übergeordnetes Hauptziel sollte sich die Stadt an dem Klimaschutzendziel des Landes Niedersachsen orientieren, welches die Erreichung der THG-Neutralität bis 2040 verfolgt, um die klimaschädlichen THG-Emissionen soweit wie möglich zu reduzieren.

 

Dabei muss erwähnt werden, dass dieses Ziel bis 2040 laut berechnetem Klimaschutzszenario nur durch den Ausgleich von Restemissionen erreicht werden kann. So ist unter ambitionierten, aber gleichzeitig realistischen Annahmen eine Reduktion der energiebedingten THG-Emissionen um 88 % bis 2040 möglich. Die Restemissionen ergeben sich aus Bereichen die außerhalb des direkten Einflussbereiches der Stadt liegen. Es bestehen zahlreiche Abhängigkeiten von Entwicklungen auf Landes- und Bundes- sowie auf internationaler Ebene.

 

Um trotzdem das Ziel der THG-Neutralität zu erreichen, ist es notwendig die verbleibenden Emissionen über Kompensationen und Senkenleistungen natürlicher Kohlenstoffspeicher auszugleichen. Umsetzungsmöglichkeiten hierfür liegen beispielsweise in der Vernässung von Mooren oder in der Aufforstung von Waldflächen. Darüber hinaus ist das Engagement weiterer Akteure, politische Rahmenbedingungen und die Motivation eines jeden Einzelnen nötig.

 

Zusätzlich zu dem übergeordneten Ziel der THG-Neutralität ist laut Fördermittelgeber vorgesehen weitere Zwischenziele zur THG-Minderung bis 2040 festzulegen, um den Zielerreichungsgrad überprüfen zu können. Die regelmäßige Überprüfung der Zwischenziele und der Vergleich mit dem jeweiligen Ist-Zustand ermöglicht rechtzeitig das Anpassen oder Ergreifen von Maßnahmen, um die Zielerreichung zu sichern.

 

Aus dem Klimaschutzszenario (THG-Minderungspfad) lassen sich folgende konkrete Minderungsziele für die Jahre 2030 und 2035 ableiten:

 

  • Ziel 1: Bis 2030 reduzieren sich die THG-Emissionen gegenüber 2022 um 46 %.
  • Ziel 2: Bis 2035 reduzieren sich die THG-Emissionen gegenüber 2022 um 72 %.

 

Der Vorlage ist eine Stellungnahme des Klimamarktes Ammerland u.a. mit Bezug zu den Zielsetzungen beigefügt. Die Antwort seitens der Stadtverwaltung wird nachgereicht.

 

Ergänzung 12.11.2024:
Die Antwort der Verwaltung auf die Stellungnahme wurde als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

THG-Minderungspfad_WST

Stellungnahme des Klimamarktes Ammerland

Antwort auf die Stellungnahme des Klimamarktes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 THG-Minderungspfad_WST.pdf (362 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahme des Klimamarktes Ammerland.pdf (570 KB)      
Anlage 3 3 Antwort auf die Stellungnahme des Klimamarktes.pdf (40 KB)