Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Der Aufstellungsbeschluss der 139. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplans Nr. 130 – Biomethananlage Ihausen – vom 02.05.2023 wird aufgehoben.
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss der o.g. Bauleitplanung wurde am 02.05.2023 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss sowie nach einer Ortsbesichtigung gefasst. Ziel war die Umstrukturierung der bestehenden Biogasanlage dahingehend, dass anstatt einer direkten Verstromung des Biogases die Aufbereitung zu Biomethan und die Weiterverarbeitung als CNG (Compressed Natural Gas oder Erdgas) als Treibstoff erfolgen sollten. Aufgrund der Umstrukturierung wäre die Anlage nicht mehr von der Privilegierung nach § 35 BauGB erfasst, sodass eine entsprechende Bauleitplanung beantragt wurde.
Nunmehr wurde vom Vorhabenträger mitgeteilt, dass das Vorhaben nicht mehr realisiert würde, sodass der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden kann. (Gelb: Geltungsbereich)
Finanzielle Auswirkungen:keine Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |