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Beschlussvorschlag:
Die 150. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan Nr. 139 – Tarbarg, Asteder Straße, mit örtlichen Bauvorschriften– werden gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt.
Sachverhalt:
Der Ortsbürgerverein Tarbarg hatte bereits im Jahre 2019 mit anliegendem Schreiben die Ausweisung von Bauplätzen in Tarbarg beantragt; es wird auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0638 verwiesen, in der auch die planungsrechtlichen Gegebenheiten in Tarbarg erläutert wurden. Im Ergebnis wurde damals die Verwaltung mit der Aufstellung einer baurechtlichen Satzung nach § 34 Absatz 4 BauGB beauftragt. Nach diversen, sich hinziehenden und letztlich erfolglosen Ankaufsbemühungen ist es der SEG nunmehr gelungen, eine passende Fläche in Tarbarg für eine Bauleitplanung derart zu sichern, dass ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann. Die Verwaltung kann in der Sitzung auf die Herleitung der Fläche sowie über die bauliche Struktur von Tarbarg näher eingehen.
(Geltungsbereich)
(mögliches Konzept)
Es ist vorgesehen einen Bebauungsplan aufzustellen, in dem fünf einzelne Bauteppiche ausgewiesen werden. Von der Grundstruktur soll ein dörfliches Wohngebiet in Anlehnung an die Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 121 – Linswege, Göhlenkamp und Nr. 133 Garnholt, Garnholter Damm – ausgewiesen werden. Insbesondere haben sich die dortigen örtlichen Bauvorschriften in der Praxis bewährt.
Es wird gebeten, das Bauleitplanverfahren durch Fassung des Aufstellungsbeschlusses einzuleiten. Im Nachgang wird die Verwaltung Kontakt mit einem Planungsbüro aufnehmen und ggf. erforderliche Gutachten in Auftrag geben. In einer der nächsten Ausschusssitzungen werden die abgestimmten Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes präsentiert werden können.
Finanzielle Auswirkungen:Kostenträger ist die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Anlage/n:Antrag Ortsbürgerverein Tarbarg, 2019
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