Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird den Entwürfen der 150. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 139, Tarbarg, Asteder Straße, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Sachverhalt:
Für das oben genannten Bauleitplanverfahren wurde vom 17.10.2025 bis einschließlich 07.11.2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Unterlagen können im Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht. Des Weiteren wurde die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus gegeben.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Ihnen wurde die Möglichkeit der Stellungnahme bis einschl. zum 12.11.2025 gegeben.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellen, die kurzfristig nach Fristende nachgereicht wird.
Ergänzung:
Die Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wurde angefügt. Im Ergebnis hat der Landkreis Ammerland eine ausführlichere Standortbegründung gefordert, die im weiteren Verfahren in der Begründung ergänzt wird. Des Weiteren ist die Oberflächenentwässerung noch auszuformulieren. Die Sielacht schlägt diesbezüglich eine Versickerung des Oberflächenwassers vor. Aufgrund der dortigen Bodenverhältnisse und des erforderlichen Bodenaustausches wird dies nach Ansicht der Verwaltung schwieriger umsetzen als eine gedrosselte Entwässerung in den Straßenseitengraben. Beide Varianten werden jedoch in Abstimmung mit der Sielacht geprüft.
Die Verwaltung schlägt vor, die entsprechenden Unterlagen auszuarbeiten und dem Verwaltungsausschuss zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorzulegen. Sollten die Ergebnisse der Unterlagen Abweichungen von den Grundzügen der Planung erfordern, wird der Bauausschuss vor dem Verwaltungsausschuss beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen:Keine. Kostenträgerin ist die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
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