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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der neuen Schulleitung den zusätzlichen Raumbedarf für die Schule Gießelhorst zu ermitteln und darauf basierend eine Vorplanung einschließlich Kostenermittlung vorzunehmen.
Sachverhalt:Auf Grund entsprechender Anträge der Schule, des Schulelternrates, des Kindergartens und der Elternvertretung des Kindergartens sowie der Gießelhorster Vereine hat der Ausschuss für Schule und Bildung in seiner Sitzung am 21.02.2017 über die Verbesserung der Raumsituation in der Schule beraten. Schließlich wurde dem Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Planung zu beauftragen. Das Ergebnis sollte in dieser Sitzung vorgestellt werden. Ein entsprechender Beschluss wurde dann in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25.04.2017 gefasst. Eine konkrete Planung kann aus verschiedenen Gründen in dieser Sitzung noch nicht vorgelegt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist zunächst der Raumbedarf konkret festzulegen. Hierbei spielt auch die Frage, welche Standards die Stadt in ihren Schulen halten bzw. realisieren will, eine Rolle. Dieses gilt umso mehr, als die finanzielle Situation der Stadt sich im laufenden Jahr merklich verschlechtert hat. Auf diese Finanzlage haben die Gremien der Stadt inzwischen auch reagiert. So bestand in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 29.05.2017 Einigkeit darüber, dass alle Aufgaben der Stadt einer Aufgabenkritik unterzogen werden sollten. Ziel ist es, 10 % der Aufwendungen in 2018 einzusparen. Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 20.06.2017 eine Obergrenze für die jährliche Investitionssumme in Höhe von 4,5 Mio. € beschlossen. Wenn man die Aufgabenkritik ernst nehmen will, muss es erlaubt sein, eine Aufgabe in alle Richtungen zu hinterfragen. So wäre es beispielsweise denkbar, das Angebot der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen auf bestimmte Schulen zu konzentrieren, so dass nicht in jeder Schule eine Mensa mit Ausgabetheke bereitgestellt werden muss. Darüber hinaus ist die Frage zu klären, ob es für eine Schule nicht zumutbar ist, für wenige Versammlungen im Jahr Klassenräume auszuräumen bzw. Möbel zu verschieben. Auch die Mehrfachnutzung anderer Räume sollte kritisch hinterfragt werden. So muss es organisatorisch möglich sein, dass das Sekretariat der Schule, das in der Woche lediglich 12 Stunden besetzt ist, auch für Elterngespräche genutzt wird. Nach Festlegung des Raumbedarfs kann eine Vorplanung einschließlich Kostenermittlung erfolgen. Danach ist unter Berücksichtigung des besagten Beschlusses des Rates die Dringlichkeit der Maßnahme festzulegen und anschließend die entsprechende Einplanung der Haushaltsmittel entsprechend der Dringlichkeitsstufe vorzunehmen. Diese Vorgehensweise führt letztendlich auch dazu, dass – vergebliche – Personalaufwendungen (Planungskosten) vermieden werden. Schließlich sollte auch bedacht werden, dass der Bund beabsichtigt, ein 2. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KIP II) aufzulegen. Mit diesem Förderprogramm sollen insbesondere Schulinfrastrukturmaßnahmen gefördert werden. Um sich den Weg zu diesem Fördertopf nicht frühzeitig zu verbauen, sollten die genauen Förderbedingungen abgewartet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag der Dorfgemeinschaft Gießelhorst vom 17.08.2016 Antrag der Schule Gießelhorst vom 9.07.2017 Antrag der Schulleitung Gießelhorst vom 18.06.2017
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