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Beschlussvorschlag:Dem TuS Westerloy e.V. wird für den Umbau der Flutlichtanlage auf LED-Technik auf den Sportplätzen in Westerloy ein Zuschuss im Rahmen der Drittelförderung des Sportstättenprogramms in Höhe von höchstens 14.800 € bewilligt. Sachverhalt:Der TuS Westerloy e.V. plant den Umbau der veralteten Flutlichtanlagen auf neueste LED-Technik, um weniger Stromkosten, weniger CO2-Belastung und eine effektivere Ausleuchtung der Sportplätze zu erzielen. Der Förderbetrag in Höhe von 14.800,00 € entspricht der Drittelförderung des Sportstättenförderprogramms. Entsprechende Nutzungsverträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren wurden mit Wirkung vom 03.11.2023 mit dem TuS Westerloy e.V. abgeschlossen.
Altförderungen liegen zur Anrechnung nicht vor und wirken sich daher nicht auf die beantragte Fördersumme aus. Es wird vorgeschlagen, die Förderung in Höhe von 14.800 € zu bewilligen. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn der Maßnahme wurde dem Verein bereits mit Schreiben vom 22.01.2025. erteilt. Hieraus kann allerdings kein Anspruch auf eine Förderung hergeleitet und dadurch eventuell auftretende Finanzierungslücken müssten ggfs. anderweitig geschlossen werden. Der TuS Westerloy e.V. ist teilweise vorsteuerabzugsberechtigt.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Antrag des TuS Westerloy e.V.
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