Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss des o.g. Bebauungsplanes wurde durch den Verwaltungsausschuss am 18.03.2025 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss vom 04.03.2025 gefasst. Zum Inhalt des Aufstellungsbeschlusses wird auf die Ursprungsvorlage verwiesen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, ein Lärmschutzgutachten in Auftrag zu geben, um den Belang „Lärm“ frühzeitig in die Abwägung einzubringen. Die Verwaltung hat ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, das als Anlage beigefügt ist. Wie bereits im Vorfeld vermutet, ergeben sich auf dem Plangebiet insbesondere im 1. Obergeschoss Beurteilungspegel oberhalb von 70 dB(A) tagsüber bzw. 60 dB(A) nachts. Auch wenn dies nicht zwangsläufig zu einem generellen Ausschluss der Überbaubarkeit der Flächen führt, so sind doch deutlich erhöhte Anforderungen an den Schallschutz zu stellen: - Schlafräume werden allseitig mit schallgedämmten Lüftungssystemen ausgestattet werden müssen, da auch auf der lärmabgewandten Gebäudeseite Beurteilungspegel oberhalb von 45 dB(A) nachts zu erwarten sind. - Ungeschützte Außenwohnbereiche (Balkone, Terrassen, Loggien, etc.) können hier nur auf der lärmabgewandten Seite angeordnet werden. Zu den Gebäudeseiten und auf der Nordseite angeordnete Außenwohnbereiche können nur mit zusätzlichen Abschirmmaßnahmen (verglaste Loggien) ermöglicht werden. Das Planungsbüro NWP, Oldenburg, wurde zwischenzeitlich gebeten, einen Vorentwurf des Bebauungsplanes anzufertigen, der in der Ausschusssitzung vorgestellt wird.
Die Verwaltung schlägt vor, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Ziele der Planung zu informieren.
Es wird gebeten, den Verfahrensbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Lärmschutzgutachten
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