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Beschlussvorschlag:Der Bebauungsplan W10 Breslauer Straße/Lüttje Moorpadd - mit örtlichen Bauvorschriften – wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Sachverhalt:In den vergangenen Jahren wurden vielfach Diskussionen über die bauliche Gestaltung im innerstädtischen Bereich geführt sowie hierzu drei ratsinterne Arbeitstagungen in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro NWP, Oldenburg, durchgeführt. Im Ergebnis wurde eine Arbeitskarte mit Zielaussagen und Musterfestsetzungen einzelner Quartiere entwickelt, auf deren Grundlage die zukünftige Entwicklung basieren soll.
Für acht Bereiche wurden bereits Bauleitplanverfahren durch Aufstellungs-, Verfahrens-, und Satzungsbeschlüsse in die Wege geleitet bzw. abgeschlossen sowie Veränderungssperren zur Sicherung der Bauleitplanung erlassen; siehe nachstehende Übersichtskarte.
Nunmehr schlägt die Verwaltung aufgrund von bestehenden Anträgen und informellen Voranfragen, von städtebaulichen Entwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten sowie aus Erwägungen der Übersichtlichkeit der Bauleitplanung vor, den Aufstellungsbeschluss für einen weiteren Bereich zu fassen; einzelne Erläuterungen hierzu, siehe unten.
Das vorgeschlagene Plangebiet erstreckt sich nordöstlich der Innenstadt im Bereich zwischen der Breslauer Straße im Osten, der Anton-Günther-Straße im Süden, der Norderstraße im Westen und der Straße ‚Lüttje-Moorpadd ‘ im Norden; siehe nachfolgende Karte:
Das in der o.g. Arbeitstagung einvernehmlich gesteckte Ziel der Planung für den Gesamtbereich ist eine Nachverdichtung im hinteren Grundstücksbereich in eingeschossiger Bauweise (Ein- und Zweifamilienhäuser). Des Weiteren sollen Trauf- und Firsthöhen festgesetzt sowie über örtliche Bauvorschriften u.a. Fassadengestaltungen, Dachfarben und Dachneigungen, sowie Vorgaben zur Vorgartengestaltung festgeschrieben werden.
Ein Eigentümer eines in der Breslauer Straße belegenden Grundstückes hatte bereits im Jahre 2022 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14k gestellt. Ziel war die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche zur Schaffung einer Baumöglichkeit in einem Bereich zur Autobahn hin, siehe Abbildung in der Anlage. Hier ist beabsichtigt, eine weitere Reihenhausscheibe zu bauen. Dem Antrag wurde damals nicht entsprochen, jedoch sollte der Antrag zu gegebener Zeit den Gremien erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
In dem Bereich der Reihenhausanlagen an der Breslauer Straße, aber auch im Bereich der Grundstücke in den übrigen Wohnstraßen im Geltungsbereich befinden sich derzeit noch nicht genutzte Nachverdichtungsmöglichkeiten größeren Umfangs.
Bisher wurde mit den jeweiligen Bauherren/Entwurfsverfassern im Zuge der Bauberatung die Sichtweise der Stadt erörtert. Um diese Erörterungsgrundlage zu festigen und eine angepasste sowie abgestimmte Gestaltung städtebaulich zu begleiten, sollte der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Der Beschluss zeigt die Absicht der Stadt Westerstede, in dem Geltungsbereich einen Bebauungsplan aufzustellen bzw. bestehende Bebauungspläne zu ändern, und ist die Voraussetzung, um erforderlichenfalls eine Veränderungssperre zu beschließen bzw. die Zurückstellung eines Baugesuchs beantragen zu können. Die Verwaltung bittet, das Bauleitplanverfahren durch Fassung des Aufstellungsbeschlusses einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die geschätzten Aufwendungen beziehen sich auf das Gesamtprojekt inkl. Ingenieurleitungen für die Erstellung des Bebauungsplanes, die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens (Autobahn), eines eventuellen Entwässerungskonzeptes und die katastertechnische Vermessung
Anlage/n:Antrag auf Aufstellung Bebauungsplan aus dem Jahre 2022 (anonymisiert)
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