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Vorlage - 17/0216  

 
 
Betreff: Aufgabenkritik im Bereich Kunst und Kultur
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
Beratungsfolge:
Kulturausschusses Entscheidung
17.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Ohne

 


Sachverhalt:

Im Zuge der Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen über den 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2018 wurden die Fachausschüsse in Anbetracht der angespannten finan-ziellen Situation der Stadt Westerstede aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2017 über die notwendigen Budgetvolumen und Investitionen der kommenden Haushaltsjahre 2018 ff. zu beraten. Als Ziel wurde eine 10 %ige Reduzierung der Aufwendungen im Ergebnishaus-halt ausgegeben. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2017 in konstantes Investitionsniveau in Höhe von max. 4,5 Mio. € je Haushaltsjahr für den Zeitraum 2018 bis 2020 beschlossen.

 

Nach dem Dienst- und Geschäftsverteilungsplan umfasst das Aufgabengebiet des Ausschusses für Kunst und Kultur die Bereiche „Kultur“ und „Archiv“. Darüber hinaus ist der Ausschuss für das Treuhandvermögen der Jaspers-Hochkamp-Stiftung zuständig.

Im Einzelnen werden folgende Bereiche abgewickelt:

 

Bereich „Kultur“

  1. Federführung für die Planung des kulturellen Angebotes der Stadt
  2. Allgemeine Angelegenheiten der eigenen kulturellen Einrichtungen
  3. Betrieb und Verwaltung eigener kultureller Einrichtungen
  4. Kulturelle Veranstaltungen
  5. Förderung der Wissenschaft und wissenschaftlicher Einrichtungen
  6. Sonstige Kulturförderung
  7. Interkommunale kulturelle Zusammenarbeit
  8. Federführung bei Denkmalschutz und Denkmalpflege

 

Bereich „Archiv“

  1. Übernahme, Verwaltung und Pflege archivwürdiger Informationsträger (Archivalien)
  2. Sammlung von Dokumenten der Stadtgeschichte
  3. Informationsdienste zur Stadtgeschichte
  4. Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Gruppen des kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und schulischen Lebens
  5. Mitwirkung in Angelegenheiten der Aktenordnung einschl. Aktenverwaltung
  6. Archivbibliothek

 

Bereich „Jaspers-Hochkamp-Stiftung“

  1. Realisierung der Vorgaben des Testaments der Erblasserin
  2. Verwaltung des Treuhandvermögens

 

In dem vom Rat beschlossenen Leitbild der Stadt Westerstede wurden zu den vorgenannten Themen folgende Leitsätze festgeschrieben:

 

Bereiche „Kultur“ und „Archiv“

a)      Wir wollen die vereinbarten Kulturleitlinien (2007) für die Förderung kultureller Veranstaltungen und Einrichtungen als Maßstab anlegen.

b)      Wir wollen uns zu dem von unseren Vereinen getragenen Kulturangebot bekennen und fördern.

c)      Wir wollen uns zu unserer Aufgabe als Träger der Stadtbücherei Westerstede bekennen.

d)      Wir wollen das Stadtarchiv der Stadt Westerstede als die zentrale Institution für die Bewahrung der Stadtgeschichte und der Pflege des kulturellen Gedächtnisses als solches weiterentwickeln.

e)      Wir wollen unsere historischen Sehenswürdigkeiten pflegen und diese für unsere nachfolgenden Generationen erhalten.

f)        Wir wollen den Erhalt der niederdeutschen Sprache im Sinne der EU-Sprachen-Charta als Kultursprache unterstützen und fördern.

g)      Wir wollen die Erhaltung ammerlandtypischer, orts- bzw. landschaftsbildprägender oder denkmalgeschützter Bauten (z. B. reethgedeckte Häuser und Windmühlen) unterstützen.

h)      Wir wollen unsere Stadt als kulturelles Zentrum des Ammerlandes weiter entwickeln.

 

Bereich „Jaspers-Hochkamp-Stiftung“

a)      Wir wollen eine Parkanlage schaffen, die im Bereich rund um das Gebäudeensemble die gestalterischen Ansätze der früheren Eigentümerin aufgreift und behutsam entwickelt.

b)      Wir wollen die Gebäudesubstanz des Jaspershofes ertüchtigen und neuen Nutzungen erschließen, wobei die Denkmaleigenschaft ein achtsames Vorgehen erfordert.

c)      Wir wollen im Jaspershof Raum geben für kulturelle Aktivitäten, weshalb dort Räume für Veranstaltungen entstehen.

d)      Wir wollen den Jaspershof als Standort für städtische Einrichtungen nutzen.

e)      Wir wollen den Jaspershof zu einem Naturerfahrungsraum entwickeln, in dem Beiträge zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Bewusstseinsbildung über die Zusammenhänge zwischen der Erhaltung der biologischen Vielfalt im urbanen Raum und einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung geleistet werden.

 

Im Zuge der Aufgabenkritik mit dem Ziel, 10 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt einzusparen, sind nachfolgende Faktoren zu berücksichtigen:

a)      Handelt es sich um eine Pflicht- oder eine freiwillige Aufgabe.

b)      Werden die Leitsätze des Leitbildes der Stadt Westerstede beachtet.

 

Die in den Bereichen „Kultur“ und „Archiv“ aufgeführten Aufgaben sind allesamt freiwillige Aufgaben, auf die rein theoretisch verzichtet werden könnte. Lediglich die Pflege der Ehrenmäler sowie die Aufgaben nach dem Friedhofsgesetz sind Pflichtaufgaben. Für die Pflege der Ehrenmäler gibt es eine pauschale Kostenerstattung des Landes in Höhe von rd. 2.600€.

 

Bei der Jaspers-Hochkamp-Stiftung handelt es sich um ein Treuhandvermögen, zu dessen Verwaltung die Stadt sich durch Annahme der Schenkung durch Frau Jaspers verpflichtet hat. Dementsprechend ist der Haushalt der Stiftung losgelöst vom Haushalt der Stadt zu betrachten. Die Stadt ist verpflichtet, das Treuhandvermögen wirtschaftlich zu verwalten und dauerhaft zu erhalten. Somit fällt diese Aufgabe aus der Aufgabenkritik heraus.

Das Stadtarchiv wird überwiegend ehrenamtlich betrieben. Die jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf rund 31.000 €, davon rund 13.000 € Personalaufwendungen für geringfügig Beschäftigte im Büro und für die Reinigung der Räume. Eine Reduzierung der Aufwendungen ist aus Sicht der Verwaltung nur durch den kompletten Verzicht auf ein Stadtarchiv möglich.

 

Unter dem Produkt „Theater“ wird der Zuschuss an die Freilichttheatergemeinschaft abgewickelt. Dieser beläuft sich in Jahren mit einer Theateraufführung im Sommer auf rund 50.000 €, in Jahren ohne Sommerveranstaltung auf rund 6.000 €. Eine Reduzierung des Zuschusses würde voraussichtlich dazu führen, dass die Freilichttheatergemeinschaft die Aufführung von Theaterstücken einstellen müsste.

Beim Produkt „Konzerte, Musikpflege“ werden die Zuschüsse an Chöre, Orchester und Singgemeinschaften mit insgesamt rund 10.000 € jährlich gebucht. Hier wäre eine prozentuale Kürzung sicherlich möglich. Allerdings würde die Einsparung in Anbetracht der Gesamtaufwendungen überschaubar bleiben.

 

Die Musikschule Ammerland erhält gemäß dem geschlossenen Vertrag ab 2018 voraussichtlich eine jährliche Zuwendung von 63.500 €. Einsparungen sind nur durch Kündigung des Vertrages mit der Folge des Komplettausstiegs aus der Kooperation mit dem Landkreis und den anderen beteiligten Ammerländer Gemeinden möglich.

 

Die Stadtbücherei verursacht jährliche Aufwendungen von 280.000 bis 290.000 €. Dabei handelt es sich überwiegend um Personalaufwendungen. Da ohnehin schon ein Teil der Arbeiten in der Stadtbücherei durch Ehrenamtliche erledigt wird, ist eine Reduzierung der Personalaufwendungen wohl nur möglich, wenn Öffnungszeiten merklich reduziert werden bzw. das Angebot (z. B. Lesungen) vermindert wird.

Ferner wurde 2014 eine Jahresausleihgebühr eingeführt, die auf der Einnahmeseite jährlich einen Betrag ca. 15.000 € einbringt. Eine Erhöhung dieser Gebühr bei Verringerung der Leistungen wird jedoch kritisch gesehen.

 

Im Produkt „Heimatpflege“ werden überwiegend die Personalaufwendungen für die Verwaltung des Aufgabenbereiches Kultur gebucht. Darüber hinaus wird hier mit einem Haushaltsvolumen von rund 10.000 € jährlich die Förderung von Kulturveranstaltungen gebucht. Dieses geschieht nicht durch Barleistungen sondern durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Baubetriebsamtes.

 

Im Produkt „Denkmalschutz und –pflege“ werden lediglich Abschreibungen und Auflösungserträge aus Sonderposten abgewickelt. Einsparungen sind nicht möglich.

 

Beim Produkt „Dorfgemeinschaftshäuser“ sind die geschlossenen Nutzungsverträge mit den jeweiligen Nutzern zu beachten. Eine Aufstellung der einzelnen Dorfgemeinschaftshäuser ist als Anlage beigefügt.

 

Alle eventuellen Maßnahmen zur Reduzierung der Aufwendungen in den oben aufgeführten Produkten würden dem Leitbild des Rates widersprechen. Dort ist ausdrücklich von „Fördern“, “Weiterentwickeln“ und „Unterstützen“ die Rede.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig von den Beschlüssen zu diesem TOP

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gemeinschaftseinrichtungen auf den Dörfern (36 KB)