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Beschlussvorschlag:Über den Antrag ist zu entscheiden. Sachverhalt:Mit anliegendem Antrag vom 14.04.2025 beantragt die Freie Wählergemeinschaft „Wir Ammerländer“, den Verein Köterwiese e.V. bei der Umsetzung des Vereins-Konzeptes und der Identifizierung geeigneter Flächen zu unterstützen. Weitere Möglichkeiten einer Unterstützung sollen im Austausch mit dem Verein geprüft und im Fachausschuss thematisiert werden. Unabhängig davon sollen Förderungen der Stadt immer in Abhängigkeit der Haushaltslage geprüft werden.
Das Vereinskonzept ist auszugsweise im Antrag aufgeführt. Grundlegendes Ziel ist danach die Bereitstellung einer eingezäunten Hundeauslaufwiese, auf der Hundebegegnungen, ungehindertes Spielen und soziale Interaktionen zwischen Hunden stattfinden können, aber auch Hundebesitzer und Dritte im sozialen Miteinander agieren können. So sollen Lebensqualität für Hunde und Menschen sowie auch der Landschafts- und Naturschutz in Westerstede bzw. im Ammerland gefördert werden.
Am 08.05.2025 fand die erste Vorsprache des Vereins bei der Stadt Westerstede, Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing, statt. Herr Larisch, 2. Vorsitzender vom Verein Köterwiese e.V., erläuterte die Vereinshistorie und das wesentliche Anliegen des Vereins, Unterstützung zu erhalten. Der Verein wolle Angebote für Hund und Menschen schaffen. Es solle dabei nicht nur um den Hund gehen. Schon jetzt habe man viele Nicht-Hundebesitzer, die mitlaufen würden, nur um in Bewegung zu bleiben oder sich an dem Anblick zu erfreuen. Des Weiteren solle der Naturschutz gefördert werden. So könne die Freilauffläche beispielsweise auch mit kleineren eingezäunten Biotopen ausgestattet werden. Eine Hundewiese würde ferner bei Nutzung dazu führen, dass Privatpersonen auf die Spaziergänge im Naturschutzgebiet verzichten würden. Friesland (www.leinenlos-friesland.de) habe wohl drei dieser Flächen, eine davon rd. 1,5 ha in einem Gewerbegebiet in Varel und eine auf einer alten Deponie.
Der Verein suche zur Umsetzung seines Konzepts Flächen, die idealerweise größer als 3 ha seien und eingezäunt werden dürften.
Gemeinsam wurden die Grünflächen rund um die Deponie Mansie am Luftbild erörtert und Ansprechpartner der Eigentümerin Landkreis Ammerland genannt. Auch die städtischen Liegenschaften wurden gemeinsam erörtert. Aktuell nutzungsfreie Flächen stehen jedoch nur in Gewerbegebieten zu Verfügung und würden sich aufgrund des kontinuierlichen Abverkaufs nicht eignen. Weitere Flächenareale liegen in ausgewiesenen Schutzgebieten, sind aktuell in landwirtschaftlicher Nutzung oder für die Anforderungen des Vereins zu klein bemessen. Weiter wurden noch einzelne Flächen betrachtet, welche im Privateigentum liegen. Auch wollte Herr Larisch sich noch an die Kirche wenden, welche ebenfalls über verschiedene Grünflächen verfüge.
Herr Larisch betonte jedoch auch, im gesamten Landkreis Ammerland zu suchen, vorrangig zwar in Westerstede aufgrund der Lage, aktuell werde aber auch in Metjendorf ein Hundespielplatz eingerichtet, der jedoch nur eine kleine Größe von ca. 7.000m² aufweise. Ansonsten bewege man sich aktuell viel in Westerstede im Bereich Möhlenbült. Dort habe man lt. Herrn Larisch aber den Konflikt Leinenzwang gegen Tierschutzgesetz. Letztendlich wurde er zur Klärung der Leinenpflicht aber auch der allgemeinen Anforderungen an einer Hundefreilauffläche an die Untere Naturschutzbehörde verwiesen, da jede Flächennutzung sich auch auf die Umwelt auswirke (Einzäunung) oder eine Entnahme landwirtschaftlicher Flächen darstelle.
Ordnungsrechtliche Betrachtung:
In Niedersachsen gilt das NHundG, für das die Stadt Westerstede aber auch das Veterinäramt des Landkreises Ammerland (Haltung, gefährliche Hunde) zuständig sind. Grundsätzlich muss jeder Eigentümer eine Sachkunde, eine Hundehaftpflichtversicherung, die Kennzeichnung und die Eintragung im Nds. Hunderegister gegenüber der Stadt Westerstede nachweisen können. Eine allgemeine Leinenpflicht gibt das Gesetz jedoch nicht vor, außer diese ist kommunal angeordnet, welche auf der Freilauffläche auch gelten würde.
Eine Leinenpflicht gibt es innerhalb der Brut- und Setzzeit in der freien Landschaft. Hierunter fallen jedoch keine Straßen und kaum Radwege. Dennoch sollte jeder Tierbesitzer gerade in der Brut- und Setzzeit besonders sensibel in der Landschaft mit seinen Tieren umgehen, da die Wildtiere mittlerweile immer näher an das bewohnte Gebiet kommen. Daneben gibt es im Stadtgebiet Westerstede zahlreiche vom Rat beschlossene Wildschongebiete und Natur- und Landschaftsschutzgebiete des Landkreises Ammerland, wo ganzjährig Leinenpflicht besteht. Eine Freilauffläche könnte daher zur Entlastung einiger Hundebesitzer beitragen, es besteht jedoch keine kommunale Pflicht zur Einrichtung und Unterhaltung einer solchen Fläche.
Die Fläche darf somit zunächst in keinem Wildschon,- Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet liegen. Je nach Lage sollte diese umzäunt werden, da andernfalls die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit greifen könnte. Inwieweit ab einer bestimmten Größe dennoch die Leinenpflicht in einer Brut- und Setzzeit bestehen könnte, wäre vom Verein mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Gerade bei der Ausgestaltung mit einem Biotop u. dergl. würden neue Lebensräume für bestimmte Tierarten geschaffen. Zudem würde durch eine Umzäunung Brutplätze für Vögel nicht verhindert werden können, die ebenfalls durch die Brut- und Setzzeit geschützt werden sollen.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen Hundebesitzer aufgrund von Beißvorfällen oder aber aufgrund freilaufender Hunde strafrechtlich sowie ordnungsrechtlich angezeigt wurden. Eine Freilauffläche schafft zwar Ausgleich, jedoch ist anzunehmen, dass gerade dieser Personenkreis diese Fläche weniger nutzt und es dort ebenfalls zu Vorfällen kommen kann.
Zudem gibt es Lärmbeschwerden über Hundegebell sowie Beschwerden über das Parkverhalten von Spaziergängern, unter denen auch Hundehalter sind, nahe Wäldern. Es ist daher bei der Auswahl der Hundefreilauffläche zu beachten, dass Parkflächen vorhanden sind und es bzgl. Lärm keine Beschwerden geben kann.
Auch der Hundekot ist immer wieder ein Problem. Entweder wird dieser einfach hinterlassen oder aber die Kotbeutel in der freien Landschaft entsorgt. Auf einer solchen Fläche sollten daher entsprechende Entsorgungsbehälter aufgestellt, bestenfalls Hundekotbeutel angeboten werden. Die Erfahrung des Bauhofes zeigt, dass die Reinigung und Leerung der Müllbehälter gerade in den Sommermonaten keine angenehme Arbeit darstellt und diese daher regelmäßig geleert werden sollten.
Mittel für die Unterhaltung sowie für die Abrechnung des Bauhofes stehen ordnungsrechtlich nicht zur Verfügung und sollten daher, wie vom Verein vorgetragen, auf diesen delegiert und im Rahmen einer möglichen Verpachtung schriftlich fixiert werden. Bei Beschwerden hätte die Stadt Westerstede somit einen Ansprechpartner für praxisnahe Lösungen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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