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Vorlage - 25/1939  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien der Jaspers-Hochkamp-Stiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Sport, Jugend und Kultur Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Kulturausschusses Vorberatung
29.09.2025 
Sitzung des Kulturausschusses      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

§ 5 Abs. 3 der Richtlinien der Jaspers-Hochkamp-Stiftung der Stadt Westerstede für die Überlassung des Jaspershofes wird für die Vermietung des Saals einschl. Wirtschaftsräume und Toiletten für private Veranstaltungen erster Tag einschl. Aufbau am Vortag und Räumung und Rückgabe am Tag nach der Veranstaltung wie folgt geändert:

2026: 1.250 €

Ab 2027: 1.450 €


Sachverhalt:

Am 21.12.2022 hat der Rat der Stadt Westerstede die Richtlinien der Jaspers-Hochkamp-Stiftung zur Überlassung des Jaspershofes beschlossen.

 

Diese Richtlinien regeln unter anderem die Vermietung für private Veranstaltungen. Die privaten Vermietungen haben sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. 2025 wurde der Jaspershof für 35 Privatveranstaltungen vermietet.

Im Vergleich zu ähnlichen Lokalitäten ist der Mietpreis eher gering.

Der Vorstand und Beirates der Jaspers-Hochkamp-Stiftung hat sich in seiner Sitzung am 04.09.2025 mit diesem Thema beschäftigt. Um die notwendigen Aufwendungen für den Jaspershof gegenfinanzieren zu können, wird vorgeschlagen, die Entgelte für die Vermietung des Saals für private Veranstaltungen mit einer ganztägigen Nutzung wie folgt zu ändern:

2026: Erhöhung von 950 € auf 1.250 €.

Ab 2027: weitere Erhöhung auf 1.450 €.

Die Erhöhung der Entgelte wirkt sich nur auf neu abzuschließende Verträge aus. Für das Jahr 2026 wurden bereits 26 (teilweise vorläufige) Buchungen zu den bisherigen Konditionen vorgemerkt

 

Ein Entwurf der geänderten Richtlinie ist als Anlage beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nutzungsrichtlinien ab 2026 (21 KB)