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Vorlage - 25/1953  

 
 
Betreff: Festlegung des Wahltermins für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Heuer, Karina
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
09.12.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Westerstede bestimmt den 13. September 2026 zum Wahltag für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Der Termin für eine eventuelle Stichwahl wird auf den 27. September 2026 festgelegt.


Sachverhalt:

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Termin für die Kommunalwahlen im Jahr 2026 auf den 13. September 2026 festgelegt.

 

Der derzeitige Bürgermeister Michael Rösner, wurde 2019 nach dem Rücktritt seines Vorgängers vor Ablauf der allgemeinen Wahlperiode gewählt. Nach § 80 Abs. 3 Nr. 3 NKomVG in der zur Zeit der Wahl gültigen Fassung endet seine Amtszeit mit dem allgemeinen Ende der laufenden Wahlperiode, also zum 31. Oktober 2026.

 

Gemäß § 80 Abs. 2 NKomVG in der aktuell gültigen Fassung ist die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers innerhalb der letzten sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit durchzuführen.

 

Für die Terminfestsetzung, früher Benennung eines „Kommunalwahltages“, war bis zum 31.01.2025 die Landesregierung zuständig.

Den Termin für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters legt nach § 45b Abs. 2 NKWG in der seit 1. Februar 2025 gültigen Fassung die Vertretung bzw. der Rat der Stadt Westerstede fest. Der Termin einer eventuellen Stichwahl ergibt sich aus § 45b Abs. 3 NKWG, diese findet immer am zweiten Sonntag nach der allgemeinen Direktwahl statt.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird ausdrücklich empfohlen, die parallele Durchführung beider Wahlen zu beschließen. Ein gemeinsamer Wahltag reduziert den Aufwand für die ehrenamtlichen Wahlhelfenden (ca. 250 Personen) und den Verwaltungsaufwand erheblich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n: