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Vorlage - 23/1522-02  

 
 
Betreff: Sonderfonds Bildung; Erneuter Antrag der KoWeSch-Runde auf Bereitstellung von Mitteln für den Einsatz von Freiwilligendienstlern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
23/1522
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Schulz, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
28.10.2025 
Sitzung des Schulausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der KoWeSch-Runde auf Bereitstellung von weiteren Mitteln für den Einsatz von Freiwilligendienstlern über den 01.08.2026 hinaus wird abgelehnt.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Schulausschusses vom 09.10.2023 wurde beschlossen, der KoWeSch-Runde für den Einsatz von Freiwilligendienstlern für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 jeweils einen Betrag in Höhe von 30.000 € aus dem Sonderfonds Bildung zur Verfügung zu stellen.

 

Aufgrund der anfänglich schlechten Bewerberlage ist ein Vertragsabschluss mit dem Träger (Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Weser-Ems e. V.) jedoch tatsächlich erst zum 01.08.2024 zustande gekommen. Daher wurde die Verwendung des bewilligten Betrages von insgesamt 60.000 € mit Beschluss des Schulausschusses vom 05.11.2024 auf den Zeitraum der Vertragslaufzeit vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2026 angepasst.

 

Die Mittel wurden wie folgt in den Haushalt eingeplant:

HH-Jahr 2024  12.500 €

HH-Jahr 2025  30.000 €

HH-Jahr 2026  17.500 €.

 

Die KoWeSch-Runde beantragt nunmehr zur Förderung der Kinder und zur Sicherung der Qualität Haushaltsmittel aus dem Sonderfonds Bildung für das HH-Jahr 2025/26 und darüber hinaus. Bisher konnten von dem Betrag 3 Freiwilligendienstler eingesetzt werden, nunmehr wünscht man sich den Einsatz eines eigenen Freiwilligendienstlers pro Schule. Die Antrags­summe würde dann bei rd. 65.000 € pro Jahr liegen. Für 2026 müsste dann noch ein Betrag von rd. 28.000 € zusätzlich in den Haushalt eingestellt werden.

 

Nach der Richtlinie zur Förderung von Projekten aus dem Sonderfonds Bildung kann jährlich eine Summe von bis zu 50.000 € zur Verfügung gestellt werden. In Ausnahmefälle kann diese Summe erhöht werden. Hiervon hat der Schulausschuss bereits in den letzten beiden Jahren Gebrauch gemacht. Will man das Projekt tatsächlich im beantragten Umfang dauerhaft aus Mitteln des Sonderfonds weiterführen, sollte über eine Anpassung der Richt­linie nachgedacht werden.

 

Von der Verwaltung wird die Zurverfügungstellung der freiwilligen Mittel nach wie vor kritisch gesehen. Wie bereits bei der Antragstellung 2023 berichtet, liegt der Einsatz der Freiwilligen­dienstler in der Verantwortung der jeweiligen Schulleitung und ist von diesen personal­rechtlich zu regeln und zu organisieren. Die Stadt Westerstede kann aufgrund der dafür fehlenden Voraus­setzungen nicht die Arbeitgeberfunktion übernehmen, da diese nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) nur von einem anerkannten Träger des Jugendfreiwilligendienstes übernommen werden darf. Zudem stehen bei der Stadt Westerstede auch keine personellen Ressourcen zur Verfügung.

 

Da die Bereitstellung von ausreichendem pädagogischem Personal Landessache ist, empfiehlt die Verwaltung, die Bewilligung zum 31.07.2026 auslaufen zu lassen. Zumindest sollten die noch ausstehenden Regelungen des Landes bezüglich der personellen Ausstattung im Rahmen des am 01.08.2026 beginnenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbeschulung in Grundschulen abgewartet werden.

 

Herr Wedemann, Schulleitung der Brakenhoffschule, wird den Antrag der KoWeSch-Runde in der Sitzung erläutern und über die bisherigen Erfahrungen berichten.


Finanzielle Auswirkungen:

Für das HH-Jahr 2025 stehen aktuell noch Mittel in Höhe von rd. 8.400 € (Stand vom 09.10.2025) zur Verfügung. Für das HH-Jahr 2026 sind bislang Mittel in Höhe von 17.500 € eingeplant.

 

Sofern sich aus der Entscheidung über den Antrag ein höherer Bedarf ergibt, wären diese Beträge zusätzlich durch den Haushaltsausschuss zur Verfügung zu stellen.

 


Anlage/n:

Erneuter Antrag Finanzierung von FSJ-Stellen (Eingang per Mail am 06.10.2025)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erneuter Antrag Finanzierung von FSJ-Stellen KoWeSch v. 06.10.2025 (125 KB)      
Stammbaum:
23/1522   Sonderfonds Bildung; Antrag der KoWeSch-Runde auf Bereitstellung von Mitteln für den Einsatz von Freiwilligendienstlern   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
23/1522-01   Sonderfonds Bildung; Änderung der haushaltstechnischen Zuordnung von bereitgestellten Mitteln für den Einsatz von Freiwilligendienstlern (KoWeSch-Runde)   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
23/1522-02   Sonderfonds Bildung; Erneuter Antrag der KoWeSch-Runde auf Bereitstellung von Mitteln für den Einsatz von Freiwilligendienstlern   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage