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Beschlussvorschlag:Die Änderungen der Entgeltordnung des Hössensportzentrums werden entsprechend der im Entwurf beigefügten Anlage beschlossen. Sachverhalt:Die vom Hössensportzentrum zu erhebenden Entgelte sind seit dem 01.01.2022 in der aktuellen Struktur in der Entgeltordnung geregelt. Seitdem wurden die Übernachtungs- und Verpflegungsentgelte mehrfach angepasst. Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung werden ab 2026 Anpassungen über den gesamten Regelungsbereich vorgeschlagen. Die aktuelle Entgeltordnung sowie ein Entwurf der Entgeltordnung ab 2026 sind als Anlage beigefügt.
Die Änderungsvorschläge sind in dem Entwurf gelb markiert werden wie folgt erläutert:
I Hössenbad Eintrittsgelder: Die Eintrittsgelder für das Hössenbad bleiben unverändert bei 4 € für Erwachsene und 2 € für Kinder und Jugendliche. Die Ermäßigungen für das Eintrittsgeld werden jedoch angepasst. Hierbei wird eine grundsätzliche Veränderung des Wertkartensystems sowie der prozentualen Ermäßigungen vorgeschlagen. Mit dem Wechsel des Kassensystems zum Jahreswechsel wird auch der Weg zum Kauf von digitalen Eintrittskarten geöffnet. Ziel ist, auch mit einer digitalen Wertkarte direkten Zugang durch das Drehkreuz zu erhalten, ohne vorher eine Papierkarte am Automaten ziehen zu müssen. Mit dem jetzigen Wertkartensystem ist dies nicht möglich, da es keinen Bezug zur Anzahl der Eintritte hat. Sind Wertkarten für eine bestimmte Anzahl von Eintritten angelegt (z.B.10er oder 20er Karten), kann man mit dieser Karte direkt das Drehkreuz passieren, wobei sich die Anzahl der freien Eintritte entsprechend reduziert. Der Ausdruck von Einzeleintrittskarten am Kassenautomaten entfällt somit zukünftig für Wertkarteninhaber. Dieses neue Wertkartensystem ist für die Nutzer leicht verständlich. Es wird vorgeschlagen, die Ermäßigungen auf den Eintrittspreis zu reduzieren. Bisher gibt es eine Staffelung von 10, 20 und 30 % Rabatt auf die Wertkarten. Zukünftig werden diese Ermäßigungen mit 10 und 20 % vorgeschlagen. Bei der höchsten Ermäßigungsstufe ergibt sich dann folgendes Eintrittsentgelt: Erwachsene 3,20 € und Kinder 1,60 €. Bisher beträgt der Eintritt in der höchsten Ermäßigungsstufe für Erwachsene 2,80 € und für Kinder 1,40 €. Auch für den Sozialtarif für Familien mit Kindern werden Änderungen vorgeschlagen. Der Sozialtarif sieht abhängig von der Zahl der Kinder eine Ermäßigung von 50 – 60 % vor. In der höchsten Ermäßigungsstufe zahlen Erwachsene aktuell 1,60 € Eintritt und Kinder 0,80 €. Dieser Eintritt ist im Vergleich zu anderen Schwimmbädern sehr niedrig. Es wird vorgeschlagen, den Sozialtarif grundsätzlich zu verändern. Familien mit Kindern sollten einen einheitlichen Ermäßigungstarif in Höhe von 30 % erhalten. Die Staffelung mit steigender Kinderzahl entfällt aus Vereinfachungsgründen. In diesem Tarif würde der Eintritt für Erwachsene 2,80 € und für Kinder 1,40 € betragen. Im Sinne eines einheitlichen Systems und der Einsatzmöglichkeiten von digitalen Eintrittskarten, sind auch für die Karten im Sozialtarif 10er und 20er Karten vorgesehen.
Schwimmkurse: Es ist eine Erhöhung des Entgelts für Schwimmkurse von 60 auf 80 € vorgesehen. Die Schwimmkurse finden an 10 Kurstagen statt. Es wird kein zusätzliches Eintrittsgeld erhoben.
Bahnmiete: Die Bahnmiete im Schwimmbad verbleibt für Westersteder Schulen und –Vereine sowie für Herbergsgäste des Hössensportzentrums bei 30 € pro Stunde. Die Bahnmiete für Schulen und Vereine außerhalb von Westerstede sowie für externe Kursanbieter wird auf 40 € pro Stunde angehoben.
Bewegungsbecken: Das Nutzungsentgelt wird von 50 auf 60 € pro Stunde angehoben. Die Abrechnung der Kursangebote inklusive Personal wird umgestellt. Bisher wurde das Entgelt pro Person und Trainingseinheit abgerechnet. Zukünftig soll ein pauschaler Betrag je Trainingseinheit berechnet werden. Da sich die Erstattungbeträge der Krankenkassen erhöht haben, wird das Entgelt für das Angebot nach Krankenkassen-Vorgaben entsprechend von 75 € auf 90 € angepasst.
II Herberge Gästehäuser: Das Übernachtungsentgelt für die Gästehäuser wird in der Entgeltordnung zukünftig ohne Verpflegungsleistungen ausgewiesen. Die Entgelte für die Verpflegung sind gesondert ausgewiesen. Es wird eine gestaffelte Erhöhung des Entgelts für die nächsten drei Jahre vorgeschlagen. Die Erhöhung in den Gästehäusern I und III beträgt jeweils 2 € pro Übernachtung. Im Gästehaus II ist nur ab 2027 eine Erhöhung um 2 € vorgesehen. Hierdurch ergibt sich ein höherer Preisunterschied zum Gästehaus I, welcher dem unterschiedlichen Standard der Häuser entspricht.
Tagungsräume: Seit 2022 wird den Herbergsgästen ein Entgelt für die Nutzung der Tagungsräume berechnet. Die stundenweise Berechnung der Nutzung führt häufig dazu, dass der Raum nur für eine Stunde am Abend gebucht wird. Die tatsächliche Nutzung wird dann gern ausgeweitet. Aus diesem Grund sollen den Herbergsgästen feste Zeitfenster für die Buchung vormittags, nachmittags oder abends vorgegeben werden. Die ganztägige Buchung soll künftig zu einem vergünstigten Preis möglich sein. Für auswärtige Gäste bleibt das Entgelt für die Nutzung der Tagungsräume unverändert bei 20 € pro Stunde.
Verpflegungsangebot: Hier wird vorgeschlagen nur noch die Entgelte für Frühstück, Mittagessen und Abendessen zu regeln. Weitere Verpflegungsangebote werden einzelvertraglich vereinbart, um schneller auf Preisentwicklungen reagieren zu können.
Sportstätten: Die Nutzungsentgelte für die Sportstätten sollten angepasst werden. Das Entgelt für die Nutzung der großen Hössenhalle wird für Herbergsgäste von 45 € auf 60 € und für auswärtige Vereine von 60 € auf 75 € je Stunde erhöht. Das Entgelt für die kleine Hössenhalle (=Einfeldhalle) wird für auswärtige Vereine von 50 € auf 40 € je Stunde gesenkt. Die Größe der Halle entspricht einem Hallendrittel der großen Hössenhalle. Für das Hallendrittel wird zukünftig 25 € berechnet. Für die Kunden ist nicht nachvollziehbar, dass bei gleicher Hallengröße der doppelte Preis zu zahlen ist, daher wird hier eine Reduzierung des Entgelts vorgeschlagen. Die verbleibende Differenz ist durch den Vorteil der alleinigen Nutzung der kleinen Hössenhalle gerechtfertigt. Das Entgelt für den Jahnsportraum (Gymnastikraum) liegt mit 27 € pro Stunde im Vergleich zu den Kosten für die Sporthallennutzung relativ hoch. Die Herbergsgäste buchen den Gymnastikraum daher nicht. Hier soll mit einer Senkung des Entgelts von 27 € auf 20 € gegengesteuert werden. Im Übrigen bleiben die Entgelte für die Sportstätten unverändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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