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Beschlussvorschlag:Die 14. Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen wird beschlossen. Sachverhalt:Die Gebühren für die Fäkalschlammentsorgung sind seit 2021 unverändert. Aktuell wurde die Fäkalschlammentsorgung neu ausgeschrieben. Es wurde nur ein Angebot fristgerecht abgegeben, welches den Zuschlag erhalten hat. Aus der Gegenüberstellung der bisherigen und der aktuellen Kosten für die Fäkalschlammentsorgung lässt sich erkennen, dass sowohl im Bereich der Grundgebühr als auch im Bereich der Zusatzgebühr eine Anpassung erforderlich ist. Die Kostensteigerung ist unter anderem auf die neuen Ausschreibungsergebnisse zurückzuführen. Insbesondere die Anfahrtskosten des Unternehmens sind 4,6 mal so hoch wie bisher. Neben den gestiegenen Personalkosten der städtischen Mitarbeiter führt dies zu einer Erhöhung der Grundgebühr um 69,08 € auf 120,26 €. Wie der Gebührenkalkulation zu entnehmen ist, wird bei der Zusatzgebühr erstmals zwischen der Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben unterschieden. Bisher war die Zusatzgebühr identisch. Aus den abflusslosen Sammelgruben, von denen es in der Stadt nur 5 bis 13 Stück (Anzahl unterjährig schwankend) gibt, wird Abwasser abgefahren, welches dem Abwasser der zentralen Abwasserbeseitigungseinrichtung im Hinblick auf den Verschmutzungsgrad sehr ähnelt. Daher sind die Behandlungskosten auf der Abwasserreinigungsanlage sowie der Anteil an der Klärschlammentsorgung nicht mit den Reststoffen aus einer Kleinkläranlage vergleichbar. Aufgrund dessen wird eine gesonderte Zusatzgebühr für abflusslose Sammelgruben festgesetzt. Die Zusatzgebühr setzt sich aus den Kosten des Abfuhrunternehmens, den anteiligen Kosten für die Klärschlammentsorgung sowie den anteiligen Kosten des Betriebsführers zusammen. Diese Kosten sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Ebenfalls ist der Anlage zu entnehmen, dass die Unterdeckung aus Vorjahren in Höhe von rd. 9.000 € durch die künftigen Fäkalschlammgebühren auszugleichen ist. Die Zusatzgebühr für Fäkalschlamm wird um 7,15 € pro cbm erhöht, die Zusatzgebühr für abflusslose Sammelgruben wird um 27,46 € reduziert.
Eine weitere Position sind die Kosten der Notentsorgung. Eine Notentsorgung bedeutet, dass die Abfuhr unangemeldet stattfinden muss, z.B. wenn die Anlage droht überzulaufen. Lt. Ausschreibungsergebnis wird vom Entsorgungsunternehmen eine Gebühr in Höhe von 178,50 € erhoben. Diese Kosten sind auf den Grundstückseigentümer umzulegen. Bisher betrug die Gebühr für eine Notentsorgung 77,35 €. Grundsätzlich sollten Notentsorgungen vermieden werden, sie stellen für das Entsorgungsunternehmen einen erheblichen Aufwand dar.
Der § 3 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen sollte um eine weitere Position ergänzt werden. In den Fällen, in denen ein Grundstück an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird, muss eine Endreinigung der Kläranlage erfolgen. Hier sind über das Entleeren der Kläranlage hinaus weitere Tätigkeiten des Entsorgungsunternehmens erforderlich – und zwar das Ausspülen und Reinigen der Kleinkläranlage. Für diese zusätzlichen Arbeiten werden vom Entsorger 59,50 € gefordert. Diese Kosten sind auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
Die Neufassung des § 3 der Satzung sollte daher folgende Form erhalten:
§ 3 Die Benutzungsgebühr beträgt
Bezüglich der Kalkulation wird darauf hingewiesen, dass Mengen aus Fremdanlieferungen berücksichtigt wurden. Aus städtischen Kleinkläranlagen werden nur rd. 610 cbm Fäkalschlamm und 30 cbm aus abflusslosen Sammelgruben abgefahren. Es wird auf die Vorlage 25/1998 verwiesen. Ohne eine Berücksichtigung der zusätzlichen Mengen aus Fremdanlieferungen würde sich die Zusatzgebühr pro 0,5 cbm Fäkalschlamm um 9 Cent erhöhen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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