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Beschlussvorschlag:Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange über die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Westerstede, angelehnt an das Beteiligungsverfahren gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB für die Dauer von 30 Tagen, wird beschlossen. Sachverhalt:Die Stadt Westerstede unterstützt durch das Einzelhandelskonzept die Entwicklung ihres Zentrums und trägt insbesondere zur Stärkung und zum Schutz ihrer Innenstadt bei. Die Erarbeitung der Fortschreibung wurde an das Planungsbüro „Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH“, Köln, vergeben, das bereits im Jahre 2023 mit der Bestandsanalyse begonnen hat. Die Analyseergebnisse wurden im Rahmen eines Zwischenberichts in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Oktober 2024 vorgestellt. Daran anschließend fand im Februar 2025 jeweils ein Besprechungstermin mit dem Wirtschaftsforum sowie mit Vertretern des Landkreises und der IHK statt.
In Anlage 1 ist der vorläufige Endbericht zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes beigefügt. Darin sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, das methodische Vorgehen sowie die wesentlichen Konzeptinhalte beschrieben. Im Vordergrund steht das Zentrenkonzept für die Stadt mit ihrem Zentralen Versorgungsbereich und die Westersteder Sortimentsliste. Sie dient maßgeblich dazu, die zentralen Versorgungsbereiche (insb. die Innenstadt) vor städtebaulich nachteiligen Entwicklungen zu schützen, indem großflächige Einzelhandelsansiedlungen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb dieser Bereiche grundsätzlich ausgeschlossen werden. Des Weiteren wurde die Nahversorgungssituation untersucht und analysiert. Ergänzt wird das Konzept durch strategische Zielsetzungen und Ansiedlungsleitlinien, die sowohl den Bestand stärken als auch die Ansiedlung neuer Betriebe steuern.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes, die an das Vorläuferkonzept anknüpft, soll als Gesamtkonzept angelegt werden, das alle erforderlichen verwaltungsrechtlichen Inhalte bündelt und somit die Anforderungen eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB erfüllt.
Damit sichert sich die Stadt weiterhin eine verlässliche Grundlage für zielgerichtete handelsbezogene und bauleitplanerische Entscheidungen sowie eine Steuerung der Entwicklung zur Stärkung des Zentrums und der Innenstadt.
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens und der Abwägung eingegangener Stellungnahmen soll das Konzept nach Vorberatung des Wirtschaftsausschusses (voraussichtlich 02. März 2026) dem Rat (voraussichtlich 17. März 2026) zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
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