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Sachverhalt:In der Sitzung des Bauausschusses vom 18.08.2025 wurde über die Planungsparameter des künftigen Bebauungsplanes Nr. 137, Wohngebiet Neue Straße, Teilbereich I, mit örtlichen Bauvorschriften, diskutiert. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass das vorgestellte Entwicklungskonzept den Vorstellungen der Politik in den Grundzügen entspreche und die verdichtete Bauweise in Form von Doppelhäusern oder Mehrfamilienhäusern sowie die Planung der Wohnbebauung über den Wasserzug hinaus begrüßt werden; auf die Protokollierung der Sitzung wird verwiesen.
In der Sitzung des Bauausschusses am 24.02.2026 hat Herr Oliver Ohlenbusch, gruppeomp Architektengesellschaft mbH, Rastede in einer Präsentation über Wohntypologien, Bauformen und Trends in modernen Wohnquartieren wertvolle Erkenntnisse für die weitere Konzeptbearbeitung gegeben; die Präsentation ist als Anlage beigefügt. Des Weiteren wird in diesem Zusammenhang auf den ebenfalls in der vergangenen Sitzung diskutierten Antrag der CDU-Stadtratsfraktion zum Thema „Mehr Wohnraum für Westerstede“ verwiesen. Im Nachgang der Sitzung wurde das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner, Rastede, gebeten, das städtebauliche Entwicklungskonzept entsprechend der geführten Diskussionen zu den Themen Wohnformen, Grünstrukturen und Verkehrskonzept anzupassen.
In der Sitzung wird das aktualisierte Konzept vorgestellt, das als Grundlage/Orientierung für den Bebauungsplan gelten soll, wobei eine gewisse Flexibilität bei den Grundstückszuschnitten und Haustypen gewahrt bleiben soll. Hierbei wurde der Fokus auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 137 (sh. Karte unten Teilbereich I) gelegt, um auch in den kommenden Bauleitplanungen für die weiteren Flächen des zweiten und dritten Teilbereichs flexibel auf Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt reagieren zu können; die infrastrukturellen Anschlusspunkte wurden jedoch schon in das Konzept aufgenommen.
In der Sitzung des Bauausschusses am 18.08.2026 soll der Bebauungsplanvorentwurf präsentiert werden und das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen werden.
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