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Beschlussvorschlag:
Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf der 144. Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie der Begründung und Umweltbericht zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:Für die oben genannte 145. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom 14.04.2025 bis einschließlich 14.05.2025 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten im Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht. Des Weiteren wurde die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus gegeben. Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Im Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen. Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner, Rastede, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellt. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass keine planerischen Hindernisse auf Ebene der Flächennutzungsplanänderung aus den Stellungnahmen resultieren. Zum grundsätzlichen Inhalt der Flächennutzungsplanänderung wird auf die Ursprungsvorlage Nr. 24/1730 verwiesen.
Es wird gebeten, den Beschluss über das Verfahren nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen
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